Titelblatt des Gutachtens Regionales Entwicklungskonzept Südhessen

REK - Aktualisiertes Plankonzept

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im Jahr 2019 das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für Südhessen veröffentlicht. Dieses zeigt innovative Lösungsansätze dafür auf, wie der große Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbegebiete und Logistikansiedlungen bis 2030 gedeckt werden kann. Hintergrund sind die anstehende Neuaufstellung des Regionalplans bzw. des Regionalen Flächennutzungsplans und die anhaltend hohe Wachstumsdynamik im Rhein-Main-Gebiet.
Die informelle Studie wurde vom Büro Albert Speer & Partner im Auftrag der Regionalversammlung Südhessen seit Mai 2018 erarbeitet. Sie soll Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Frage sein, wo und in welchem Maße die Region in den kommenden Jahren wachsen soll. Bei der Beurteilung der Eignung von Räumen wurde einbezogen, dass sich das Mobilitätsverhalten im Umbruch befindet: Immer mehr Menschen legen ihre täglichen Wege zu Fuß, mit Fahrrad, Bus und Bahn zurück.
In der Studie wurde zunächst ein Raumbild entwickelt, welches zwischen einem Kern- und einem peripheren Raum in Südhessen unterscheidet. Der Kernraum ist durch eine bereits hohe Zentralität, eine hohe Bevölkerung- und Siedlungsdichte sowie eine gute ÖPNV-Erreichbarkeit charakterisiert. Der periphere Raum weist im Gegensatz zum Kernraum eine geringere Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, eine schwächere schienengebundene ÖPNV-Anbindung, aber auch eine geringere Flächennachfrage auf.
Für beide Räume wurden in einem nächsten Schritt sogenannte Impulsräume definiert – Räume die sich besonders gut für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung eignen. Im Kernraum sind es Gemeinden, die gemeinsam mit den Oberzentren die größte Dynamik in der Region aufweisen (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Idstein/Niedernhausen, Bad Homburg/Oberursel/Friedrichsdorf, Friedberg/Bad Nauheim, Bad Vilbel, Gelnhausen, Langen, Rodgau/Rödermark, Dieburg, Heppenheim/Bensheim). Sie sollen bei der Flächenausweisung im Vordergrund stehen.
Im peripheren Raum handelt es sich um Kommunen, die wesentlich zur Stärkung und Stabilisierung des Raumes beitragen (Bad Schwalbach/Taunusstein, Wehrheim/Usingen/Neu-Anspach, Ortenberg/Büdingen/Glauburg/Nidda, Steinau an der Straße/Schlüchtern, Breuberg/Höchst/Bad König/Erbach/Michelstadt, Rimbach/Mörlenbach/Birkenau, Stockstadt/Biebesheim/Gernsheim). In beiden Fällen verfügen die Impulsräume über schienengebundene ÖPNV-Anbindungen oder konkrete Planungen zu einer solchen Anbindung.
Basierend auf diesem Raumbild, sowie definierten Eignungskriterien und der Anwendung von harten Ausschlusskriterien wurde eine Flächenkulisse definiert, die dem prognostizierten Bedarf an Siedlungs- und Gewerbeflächen bis zum Jahr 2030 Rechnung trägt. Unter Annahme von neuen Dichtevorgaben des Landes Hessens sowie Dichteempfehlungen des Gutachters ergibt sich ein Pool von 7.400 ha Siedlungsflächen und 4.900 ha Gewerbeflächen (davon 1.250 ha für Logistik).
Dieser Flächenpool wurde in einem weiteren Schritt differenziert nach „prioritären“ und „weiteren“ Flächen: 5.400 ha Siedlungsflächen und 3.600 ha Gewerbeflächen (davon 1.250 ha Logistik) werden als prioritär zu entwickeln eingestuft. Flächen, die nicht als prioritär eingestuft würden, sollten nach Meinung der Autoren langfristig gesichert, allerdings gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt für eine Entwicklung in Anspruch genommen werden.
Des Weiteren wurde im Rahmen des Gutachtens ermittelt, dass neben diesen neu in Anspruch zu nehmenden Flächen rund ein Drittel des Wohnungsbedarfes über die Innenentwicklung, d.h. maßgeblich die Nachverdichtung erzielt werden kann. Im Detail bedeutet dies für die Siedlungsflächen, dass über die Innenentwicklung rund 113.000 Wohneinheiten und durch die Inanspruchnahme von sogenannten Außenflächen rund 236.000 Wohneinheiten entstehen könnten – insgesamt also 349.000 Wohneinheiten.
Dieser Flächenvorschlag beinhaltet den neuen Gedanken eines Flächenpools – dass in einzelnen Kommunen Flächen über den Bedarf hinaus ausgewiesen werden könnten, die Inanspruchnahme allerdings limitiert sein soll. Vorteil dieser Vorgehensweise wäre, dass die Kommunen mehr Flexibilität im Prozess des Grunderwerbs bekämen. Im Fall von nicht verfügbaren Flächen hätten die Kommunen Spielraum in Grundstücksverhandlungen und wären nicht zwingend auf die Verkaufsbereitschaft des jeweiligen Eigentümers angewiesen.


Ausblick

Dieses Gutachten für ein Regionales Entwicklungskonzept wurde am 13.09.2019 von der Regionalversammlung zur Kenntnis genommen. Nach Prüfung und Bewertung  der Inhalte und Vorschläge hat die Regionalversammlung am 13.12.2019 Kriterien beschlossen, anhand derer die Geschäftsstelle des Regierungspräsidiums ein aktualisiertes Plankonzept (APK) erarbeiten soll. Dieses APK soll die im REK identifizierten Flächenpotenziale unter Berücksichtigung insbesondere flächenschonender, naturschutzfachlicher und infrastruktureller Restriktionen als auch mit Aussagen zum Ländlichen Raum und zu sozialen Belangen des Wohnens weiterentwickeln. Nach eingehenden Beratungen hat die Regionalversammlung am 13. Mai 2022 beschlossen, dass das Verfahren der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) auf Basis der in der zweiten Fassung des Aktualisierten Plankonzepts (APK 2.0) ermittelten Flächenkulisse fortgeführt werden soll. Daneben wurden weitere Vorgaben für die fachliche Erarbeitung einer geeigneten Kulisse zur Steuerung der künftigen Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung der Region beschlossen.
Als weiterer Meilenstein im Planungsprozess der Neuaufstellung des RPS/RegFNP wurde von der Regionalversammlung in der gleichen Sitzung das sogenannte "Eckpunktepapier" samt weniger Änderungen beschlossen.