Straßen- und Schienenverkehr Ballungsraum

Ballungsräume

In den fünf Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden sind immer mehr Menschen einer Vielzahl von Lärmimmissionen ausgesetzt. Ein wichtiges Ziel hierbei ist, die Mobilität weiterzuentwickeln und die Lärmbelastungen gleichzeitig zu verringern.

Lärmaktionspläne sind auch für Ballungsräume aufzustellen. Ballungsräume sind Gebiete mit städtischem Charakter mit über 100.000 Einwohnern. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden. Betrachtet wird hier der Umgebungslärm, welcher von Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie von Geländen von industriellen Tätigkeiten ausgeht.

Dem Flugverkehrslärm wird aufgrund seiner großen Bedeutung im Rhein-Main Gebiet ein gesonderter Lärmaktionsplan gewidmet.

Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle 5 Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Diese umfasst die Hauptverkehrsstraßen in Ballungsräumen mit über 3.000 Kfz/Tag einschließlich der Stadtbahnen/Straßenbahnen, sowie Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen und der Lärm, der von sogenannten Industrie-Emissionsanlagen emittiert wird. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, wurden zudem in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert. 

Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUGÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar. 

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand der Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln. Wir werden außerdem in dieser nun anstehenden 4. Runde sowohl die bislang offenen Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge weiterverfolgen. Auch neue Maßnahmenvorschläge und Lärmminderungskonzepte können Eingang in den Prozess der Lärmaktionsplanung finden, soweit sie noch nicht abschließend geprüft wurden.

Unter Berücksichtigung der Eingaben aus zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen und der eingegangenen Stellungnahmen und Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden wird nun der bestehende Lärmaktionsplan fortgeschrieben und der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise Straßenverkehr erstellt. Vom 21. November 2022 bis 22. Januar 2023 fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier konnten sich betroffene Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen.

Der Lärmaktionsplan wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden erstellt. Dieser wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. Zu diesem Entwurf ist Ihnen in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung erneut Gelegenheit zur Information und Stellungnahme gegeben. Dies wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 erfolgen.

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