Straßen- und Schienenverkehr Ballungsraum

Ballungsräume

In den fünf Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden sind immer mehr Menschen einer Vielzahl von Lärmimmissionen ausgesetzt. Ein wichtiges Ziel hierbei ist, die Mobilität weiterzuentwickeln und die Lärmbelastungen gleichzeitig zu verringern.

Lärmaktionspläne sind auch für Ballungsräume aufzustellen. Ballungsräume sind Gebiete mit städtischem Charakter mit über 100.000 Einwohnern. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden. Betrachtet wird hier der Umgebungslärm, welcher von Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie von Geländen von industriellen Tätigkeiten ausgeht.

Dem Flugverkehrslärm wird aufgrund seiner großen Bedeutung im Rhein-Main Gebiet ein gesonderter Lärmaktionsplan gewidmet.

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln. 

Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle 5 Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Diese umfasst die Hauptverkehrsstraßen in Ballungsräumen mit über 3.000 Kfz/Tag einschließlich der Stadtbahnen/Straßenbahnen, sowie Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen und der Lärm, der von sogenannten Industrie-Emissionsanlagen emittiert wird. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, wurden zudem in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert. Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUGÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar. 

Vom 21.11.2022 bis einschließlich 22.01.2023  fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung Hessen statt. Hier konnten sich betroffene Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen

Wir haben in dieser 4. Runde der Lärmaktionsplanung auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Berücksichtigung der Anmerkungen, Kommentare und Meldungen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmkonflikte identifiziert. Weiterhin wurden die bislang offenen Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge weiterverfolgt. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden hat das Regierungspräsidium Darmstadt nun einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden ist hier zum Download bereitgestellt.

Vom 24. Juni bis 7. August 2024 findet nun die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier haben betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster) alternativ auch per E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) oder postalisch, erfolgen.

Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, ab 2027, bearbeitet werden.

Der endgültige Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im III. Quartal 2024 öffentlich bekannt gegeben.