Lärmaktionspläne sind auch für Ballungsräume aufzustellen. Ballungsräume sind Gebiete mit städtischem Charakter mit über 100.000 Einwohnern. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden. Betrachtet wird hier der Umgebungslärm, welcher von Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie von Geländen von industriellen Tätigkeiten ausgeht.
Dem Flugverkehrslärm wird aufgrund seiner großen Bedeutung im Rhein-Main Gebiet ein gesonderter Lärmaktionsplan gewidmet.
Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle fünf Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Diese umfasst die Hauptverkehrsstraßen in Ballungsräumen mit über 3.000 Kraftfahrzeugen pro Tag einschließlich der Stadtbahnen, Straßenbahnen sowie Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen und der Lärm, der von sogenannten Industrie-Emissionsanlagen emittiert wird. Alle hessischen Straßen, für die Verkehrsdaten zur Verfügung stehen, wurden zudem in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert. Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUG einsehbar.