Flugzeug im Anflug über dem Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Luftverkehrslärm

Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr ist gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan aufzustellen. In Hessen ist der Verkehrsflughafen Frankfurt Main der einzige Großflughafen.

Die Grundlage der Lärmaktionsplanung Hessen der 4. Runde bildetet die Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Lärmkartierung der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUG http://laerm.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar. 

Während einer 1. Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen.

Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkartierung des HLNUG und der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde ist unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden und Fachinstitutionen der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde) Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main entstanden.

Im Rahmen einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abzugeben.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und nochmaliger Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden erfolgte am 28. Oktober 2024 die Bekanntmachung des überarbeiteten, finalen Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde). Dieser ist untenstehend zum Download bereit gestellt.

Maßnahmen, die bis zur Fertigstellung des Lärmaktionsplans nicht abschließend geprüft wurden, sind als Prüfauftrag aufgenommen. Diese werden nach der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans durch das Regierungspräsidium weiterverfolgt.

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