Flugzeug im Anflug über dem Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Luftverkehrslärm

Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr ist gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan aufzustellen. In Hessen ist der Verkehrsflughafen Frankfurt Main der einzige Großflughafen.

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand der Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle fünf Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) einsehbar.

Vom 27. Februar bis 30. April 2023 fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung Hessen statt. Hier konnten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften über die Lärmsituation informieren und Interessen und Ideen zur Lärmminderung einbringen. Unter Berücksichtigung der Anmerkungen, Kommentare und Meldungen aus der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Regierungspräsidium Darmstadt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden und Fachinstitutionen nun einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist hier zum Download bereitgestellt.

Vom 24. Juni bis 7. August 2024 fand nun die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier hatten betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Die Eingaben konnten auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen, alternativ auch per E-Mail oder postalisch, erfolgen.

Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, ab 2027, bearbeitet werden.

Der endgültige Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im III. Quartal 2024 öffentlich bekannt gegeben.

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