Aufgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt als Landesluftfahrtbehörde ist die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht werden in regelmäßigen Abständen die genehmigten Flugplätze sowie der dortige Verkehr überwacht.
Zusätzlich bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen an den Verkehrslandeplätzen Frankfurt- Egelsbach (EDFE), Gelnhausen (EDFG) und Reichelsheim (Wetterau) (EDFB). An Landeplätzen und Segelfluggeländen werden durch die Flugplatzbetreibenden Betriebsleitungen eingesetzt.
Informationen zu Beschwerden über Fluglärm finden Sie hier https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/verkehr/luftverkehr/schutz-vor-fluglaerm Öffnet sich in einem neuen Fenster