Blick aus dem Flugzeug auf die Tragfläche eines Flugzeuges mit einer untergehenden Sonne im Hintergrund

Fluglärm, Luftaufsicht

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Fluglärm

Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden über Fluglärm mit Ausnahme des Flugbetriebs am Verkehrsflughafen Frankfurt am Main obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt. Für eine erfolgversprechende Prüfung sind wichtige Angaben über den Vorfall (zum Beispiel Kennzeichen, Flugrichtung, Uhrzeit, Standort, eventuell Farbe und Typ) notwendig. Außerdem sind die Beschwerden zeitnah (innerhalb einer Woche) nach dem konkreten Flugereignis schriftlich einzureichen, weil die zur Beurteilung notwendigen Flugradardaten der Flugsicherung nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt fungiert gleichzeitig als Geschäftsstelle der Kommissionen zur Abwehr des Fluglärms an den Verkehrslandeplätzen Frankfurt-Egelsbach und Reichelsheim (Wetterau). Die Kommissionen bestehen in der Regel aus den betroffenen Gebietskörperschaften, Bürgerinitiativen, Flugplatznutzern, Fachbehörden und dem Flugplatzeigentümer.

Informationen zum Fluglärmschutz im Zusammenhang mit dem Verkehrsflughafen Frankfurt am Main sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

Beschwerden über Fluglärm, die im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb am Verkehrsflughafen Frankfurt am Main stehen, können an die Deutsche Flugsicherung (DFS)Öffnet sich in einem neuen Fenster gerichtet werden.
 

Luftaufsicht

Eine weitere Aufgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt als Landesluftfahrtbehörde ist die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.  Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht werden in regelmäßigen Abständen die genehmigten Flugplätze sowie den dortigen Verkehr überwacht.

Zusätzlich bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen an den Verkehrslandeplätzen Frankfurt- Egelsbach (EDFE), Gelnhausen (EDFG) und Reichelsheim (Wetterau) (EDFB).

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