Ein Zug fährt durch Natur

Eisenbahnen

Planfeststellung

Der Bau oder die Veränderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn bedürfen der Planfeststellung.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sowohl Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde. Für Eisenbahnen des Bundes obliegen dem Regierungspräsidium Darmstadt die Aufgaben als Anhörungsbehörde nur noch für Altverfahren (Einleitung des Anhörungsverfahrens vor dem 6. Dezember 2020). Für alle danach eingeleiteten Verfahren bundeseigener Eisenbahnen ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht nur Planfeststellungs-, sondern auch Anhörungsbehörde.

Eisenbahnunternehmen

Eine Aufgabe im Sachgebiet Eisenbahnrecht ist die Konzessionierung und Beaufsichtigung von Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach der Berufszugangsverordnung für Eisenbahnunternehmer. Die Konzession wird bei Vorliegen der persönlichen Zuverlässigkeit, der finanziellen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Eignung erteilt. Seit der Bahnreform 1994 haben konzessionierte Eisenbahnverkehrsunternehmen das Recht auf freien Zugang zu allen Eisenbahnnetzen in der EU.

Landeseisenbahnaufsicht

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen seit dem 1. Juli 2012 die eisenbahntechnische Aufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Die Aufsicht erstreckt sich über die Überwachung der Bauausführung, die Überwachung der Infrastruktur, Fahrzeuge und des Personals im laufenden Betrieb, sowie die Einhaltung eisenbahnrechtlicher Vorschriften und aufsichtsrechtlicher Anordnungen zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs.

Bahnübergänge

Nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG) sind neue höhengleiche Bahnübergänge von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, als Überführungen herzustellen. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, können Ausnahmen von der zuständigen Anordnungsbehörde zugelassen werden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist gemäß § 2 EBKrG zuständige Anordnungsbehörde für alle Bahnübergänge, bei denen nicht bundeseigene Eisenbahnen beteiligt sind. Im Rahmen des Verfahrens sind insbesondere Fragestellungen zur Verkehrssicherheit oder der Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung detailliert zu prüfen.

Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen und Freistellung von Bahnbetriebszwecken

Das Sachgebiet umfasst auch die Bearbeitung von Stilllegungsverfahren und Freistellungsverfahren von Eisenbahnbetriebsgelände der NE-Bahnen.

Tarife

Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. Die Beförderungsbedingungen umfassen auch die Entgeltbedingungen. Ohne vorherige Genehmigung der Beförderungsbedingungen im Schienenpersonenverkehr dürfen von Seiten der öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Eisenbahnverkehrsdienste erbracht werden.
Zuständig für die Genehmigung der Tarife im Schienenpersonennahverkehr ist die Landesbehörde, in dem das Eisenbahnverkehrsunternehmen seinen Sitz hat. Da die DB Regio AG und die DB RegioNetz Verkehrs GmbH ihren handelsrechtlichen Sitz in Frankfurt am Main haben, ist das Regierungspräsidium Darmstadt bundesweit zuständige Genehmigungsbehörde für die Tarife dieser Nahverkehrstöchter der Deutschen Bahn AG (zum Beispiel Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket et cetera). Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zudem zuständige Tarifgenehmigungsbehörde für die im Rhein-Main-Verkehrsverbund tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Ausgleichsleistungen

Eine weitere Aufgabe im Bereich Eisenbahnrecht ist die Gewährung von Ausgleichszahlungen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 1a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) an die nicht bundeseigenen Eisenbahnen für deren Aufwendungen

  • für die Erhaltung und den Betrieb von höhengleichen Kreuzungen von Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet mit Strecken dieser Eisenbahnen

sowie

  • für auferlegte Ruhegehälter und Renten für Bedienstete dieser Bahnen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist landesweit für die Gewährung der Ausgleichszahlungen zuständig.

Schlagworte zum Thema