Straßenbahnen und Technische Aufsicht
Straßenbahnen
In Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Schienenverkehr
In Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Neben der Planfeststellung werden im Dezernat die Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde für alle Straßenbahnbetriebe in Hessen wahrgenommen. Dabei wird überwacht, dass der Bau der Anlagen und der Betrieb (Fahrzeuge, Personal) dem technischen Regelwerk entsprechen.
Herr Fleischhauer
Ansprechpartner für TAB/Kfz-Sachverständige
Herr Nieratzky
Planfeststellungsverfahren