Zwei Kennzeichen und ein Autoschlüssel liegen auf einem Zulassungsschein

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kraftfahrzeuge werden von den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Zulassungsbehörden im Regierungsbezirk.

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