Zwei Kennzeichen und ein Autoschlüssel liegen auf einem Zulassungsschein

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kraftfahrzeuge werden von den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Zulassungsbehörden im Regierungsbezirk.

Kontakt

Herr Pühler

Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig-Kreis, Odenwaldkreis, Wetteraukreis
Kreisfreie Städte: Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Wiesbaden

Kontakt

Herr Čolak

Landkreise: Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisfreie Stadt: Offenbach am Main
Sonderstatusstädte: Bad Homburg vor der Höhe, Rüsselsheim am Main

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