Kraftfahrzeuge werden von den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht über die Zulassungsbehörden im Regierungsbezirk.

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Straßenverkehr
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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