Afrikanische Schweinepest

Interaktive Karte zu allen aktuell eingerichteten Restriktionszonen

Unter dem oben aufgeführten Link können Sie eine interaktive Karte mit den aktuell eingerichteten Restriktionszonen aufgrund des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Tierseuchenlage verändert und die Zonengrenzen daher gegebenenfalls auch weiterhin angepasst werden müssen. 

Das Regierungspräsidium Darmstadt übernimmt in diesen Fällen die Abstimmung der neuen Zonengrenzen mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Hessischen Landwirtschaftsministerium. Sobald diese Abstimmungen beendet sind, wird dann eine aktualisierte Karte an dieser Stelle eingestellt. Die zur Anordnung der Maßnahmen erforderlichen Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten erlassen und sind bei Bedarf auf deren Internetseiten in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar.  

Legende

Grüne Line: Sperrzone I („Pufferzone“)

In dem Gebiet zwischen der grünen und der violetten Linie wurde bisher kein ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. In dieser Zone erfolgt vor allem eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen und deren Untersuchung auf ASP. Für die Allgemeinbevölkerung sind in dem Bereich zwischen der grünen und der violetten Linie keine besonderen Regelungen verpflichtend zu beachten. Verendet aufgefundene Wildschweine sollten jedoch den Veterinärbehörden gemeldet werden, damit diese auf ASP untersucht werden können.

Violette Linie: Sperrzone II („Infizierte Zone“)

In dieser Zone wurde das ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. In der gesamten Zone ist die Jagd weitgehend verboten und es gelten Einschränkungen für die Landwirtschaft. Auch für die Allgemeinbevölkerung sind Regelungen zu beachten: Hunde sind in der gesamten Zone an der Leine zu führen, im Wald dürfen die Wege nicht verlassen werden und verendet aufgefundene Wildschweine sind den Veterinärbehörden zu melden.

Pinke Linie: Vorläufiges Kerngebiet

Das Kerngebiet ist der innere Bereich der Sperrzonen. In diesem Gebiet wurden bisher fast alle ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen. Mit weiteren Fällen ist zu rechnen. Es gelten die Maßnahmen der Sperrzonen und zusätzliche Einschränkungen für die Forstwirtschaft.

Blaue Linie: Sperrzone III

Diese Zone wurde aufgrund der Nachweise des ASP-Virus in Hausschweinebeständen festgelegt. Es gelten die Maßnahmen der Sperrzone II und zusätzliche Einschränkungen für schweinehaltende Betriebe. 

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