Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Die Bodenschutzfachleute des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt haben in diesem Jahr bereits rund 1400-mal zu Planungs- und Genehmigungsvorhaben Stellung bezogen. Damit können Vorhaben in Südhessen schonend und sicher umgesetzt werden – vor allem, was mögliche Schadstoffbelastungen betrifft. Das gibt die Landesbehörde anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember bekannt.
„Mit ihrer Expertise sorgen unsere Fachleute dafür, dass die heimischen Böden geschützt werden“, sagt Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt. Die Arbeit der Behörde diene letztlich dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Denn die Böden sind ein begrenztes Gut, das neben seiner Funktion für die Landwirtschaft auch als Speicher von Treibhausgasen dient. „Bodenschutz ist damit auch Klimaschutz“, so Regierungspräsident Hilligardt.
Die Bodenschutzdezernate des RP geben Behörden und anderen Institutionen auf deren Anfrage zu Genehmigungsverfahren einen Beitrag nach rechtlichen und fachlichen Kriterien ab. Darin formulieren sie Anforderungen an den vorsorgenden Bodenschutz. Hierbei handelt es sich um Hinweise zum richtigen Umgang mit den Böden bei der Planung und Bauausführung, etwa bei Windkraftanlagen, Leitungsvorhaben oder Gewässermaßnahmen.
Stark verdichtende Verfahren durch Maschinen, das nicht fachgerechte Lagern oder Bauen bei zu nasser Witterung führen unter Umständen zu bleibenden Schäden. Dabei gehen die natürlichen Bodenfunktionen für immer verloren. So kann beispielsweise die Fähigkeit zum Speichern von Wasser, zum Rückhalten von Schadstoffen oder zur Produktion von Lebensmitteln erheblich beeinträchtigt werden.
Außerdem nimmt das RP bei seiner Arbeit Gefahren aus Schadstoffen in den Blick, die im Boden und Grundwasser vorhanden sind. Denn nicht erkannte Verunreinigungen können sich weiter ausbreiten und sind nach einer Bebauung dann nicht mehr zugänglich. Bei seiner Arbeit greift das RP auf vorhandene Informationen zurück, insbesondere aus der hessischen Altflächendatei. In dieser Datenbank sind Informationen zu Schadstoffen auf Grundstücken und diesbezüglichen Untersuchungen gespeichert.
Hintergrund: Arbeit des RP als Obere Bodenschutzbehörde
Das RP Darmstadt verfügt in seinen drei Umweltabteilungen in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt jeweils über entsprechende Bodenschutz-Dezernate. Deren Stellungnahmen dienen dem gesetzlich vorgeschriebenen Bodenschutz bei Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren. Dabei sollen Schäden am Boden vermieden werden und Belastungen frühzeitig erkannt und saniert werden. Die Beiträge der Behörde führen häufig zu einer Kontaktaufnahme durch den Vorhabenträger, damit dann gemeinsam über die weiter erforderlichen Schritte entschieden werden kann.