Flugzeug im Anflug über dem Verkehrsflughafen Frankfurt am Main

Regierungspräsidium Darmstadt

25. Tag gegen Lärm

Regierungspräsidium Darmstadt untersucht in der Lärmaktionsplanung Belastungen und schlägt Maßnahmen zur Lärmminderung vor

„Hört sich gut an“ ist das diesjährige Motto des 25. Tages gegen Lärm (International Noise Awareness Day), der am 27. April 2022 stattfindet und von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA) ins Leben gerufen wurde. Im Fokus steht die Aufklärung über Ursachen, Wirkung und Bekämpfung von Lärm.

Viele Menschen fühlen sich durch Lärm belästigt, insbesondere in dicht besiedelten Regionen wie im Regierungsbezirk Darmstadt. Der Verkehr, und hier vor allem der Straßenverkehr stellt hierbei die wesentliche Lärmquelle dar. Pkw, Lastkraftwagen und Busse sind durch technische Verbesserungen zwar deutlich leiser geworden, dennoch nimmt der Straßenverkehrslärm durch einen stetigen Zuwachs des Verkehrsaufkommens zu. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen steht der Lärm durch Schienenverkehr. Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bis zum Jahr 2030 die Verkehrsleistung im Personenverkehr verdoppeln und den Marktanteil der Schiene beim Güterverkehr auf mindestens 25 Prozent steigern. Schließlich leistet der Luftverkehr im Rhein-Main-Gebiet einen bedeutenden Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung. Von ihm gehen jedoch auch erhebliche Belastungen für Mensch und Umwelt aus.

Das Regierungspräsidium Darmstadt untersucht im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung im Straßenverkehr, in den Ballungsräumen zusätzlich den Schienenverkehr, sowie die Lärmbelastung ausgehend vom Verkehrsflughafen Frankfurt Main. Zudem werden alle Hinweise aus der Bevölkerung, von Kommunen und anderen Institutionen zu Lärmproblemen und Lärmkonfliktpunkten untersucht und Maßnahmenvorschläge dazu entwickelt. Diese werden an die zuständigen Behörden und Gremien weitergeleitet mit der Bitte um fachrechtliche Prüfung.

Lärm kann durch verkehrsrechtliche Maßnahmen, technische Maßnahmen an der Geräuschquelle oder am Ausbreitungsweg (aktiver Schallschutz), bauliche Schallschutzmaßnahmen bei den Betroffenen, planerische Ansätze wie Verkehrs- und Stadtplanung, Umweltpolitik aber auch Informations- und Aufklärungsarbeit erheblich minimiert werden.

Die Lärmaktionsplanung nimmt hier eine Manager- und Initiativfunktion ein. Über Ist-Zustand, den vollständigen Prozess sowie die erzielten Ergebnisse und umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans informiert. Aktuell wurde am 11. April 2022 der Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main öffentlich bekannt gegeben. Die aktuellen Teilpläne des Lärmaktionsplans der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt können auf der hier verlinkten Seite eingesehen werden.

Hintergrund der Lärmaktionsplanung

Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union bereits 2002 ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm eingeführt. In Hessen arbeitet das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) alle fünf Jahre strategische Lärmkarten aus. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können auf der hier verlinkten Website eingesehen werden.

Auf Grundlage dieser Lärmkarten stellen die drei Regierungspräsidien sodann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne auf, die mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung enthalten. Die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung für die 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist in Südhessen für die 2. Jahreshälfte 2022 geplant.

Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), welches einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.

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