Mann schreibt auf einem Notizblock

Regierungspräsidium Darmstadt

Abbau von Quarzsand und Kies im Tagebau „Dudenhofen“ erleichtert

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat nach Abschluss eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens jetzt zugelassen, dass im Quarzsand- und -Kiestagebau „Dudenhofen“ der Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG unter bestimmten Bedingungen auch bei niedrigeren Grundwasserständen abgebaut werden darf. Der entsprechende Beschluss zur Planfeststellung ist am 14. August ergangen.

Dieser Beschluss mit den dazugehörigen Unterlagen liegt vom 16. bis 29. September bei den betroffenen Gemeinden und Städten (Rodgau, Eppertshausen, Babenhausen und Rödermark) sowie dem RP, Abteilung Umwelt Wiesbaden (Kreuzberger Ring 17 a + b, 65205 Wiesbaden) aus.

In dem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, unter welchen Bedingungen es den Rodgauer Baustoffwerken auch bei niedrigen Grundwasserständen möglich sein kann, Rohstoff abzubauen. Dies wurde unter der Prämisse zugelassen, dass die Trinkwasserversorgung sowie die Vermeidung von erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Waldflächen Vorrang davor haben, Rohstoff zu gewinnen. Das Festlegen von Inhalts- und Nebenbestimmungen im Beschluss verhindert, dass es durch das Fördern von Rohstoffen zu temporären oder bleibenden Auswirkungen auf die Umwelt kommt.

Der Bekanntmachungstext mit allen Details sowie der eigentliche Beschluss und die zugehörigen Antragsunterlagen sind auf der Website des RP Darmstadt digital einsehbar. Ebenso ist die Entscheidung im UVP-Portal veröffentlicht.

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