Innerhalb der Restriktionszone gelten weiterhin bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, wie eine Leinenpflicht für Hunde. Im Wald ist das Verlassen der Wege verboten. Verendet aufgefundene Wildschweine sind der für den Fundort zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt unter Angabe des Fundortes zu melden.
Zusätzlich in der Karte dargestellt ist in roter Farbe auch das vorläufige Kerngebiet in der aktuellen Abgrenzung.
Die interaktive Karte kann unter folgendem Link abgerufen werden.