Das Ergebnis: 15 Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, außerdem ist die Einleitung zweier Widerrufsverfahren beabsichtigt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag darauf, dass gesetzlich vorgeschriebene Aushänge vollständig angebracht sind, dass Kundendaten mit dem Spielersperrsystem OASIS abgeglichen werden und dass das Personal korrekt geschult ist, zum Beispiel im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht. Zudem wurden Konzessionen geprüft, genauso wie Aushänge über Suchtrisiken von Glücksspiel.
Bestimmte Ordnungswidrigkeitstatbestände wurden bei den Kontrollen vermehrt festgestellt. Zum Beispiel der Einlass Minderjähriger oder ein in Wettvermittlungsstellen grundsätzlich unzulässiger Spielautomat. Bei besonders gravierenden Verstößen und Mängeln kann der Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben der Wettvermittlungsstelle auf Grundlage des Hessischen Glücksspielgesetzes (HGlüG) erfolgen. In der Praxis ist besonders der mehrfache Verstoß gegen die gesetzlichen Sperrzeitvorgaben zu beobachten, zum Beispiel der Ausschank von Alkohol oder das Fehlen einer Aufsichtsperson.
Ziel der auch weiter geplanten Erstkontrollen ist, die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts zu gewährleisten. Vor allem die Vorsorge im Hinblick auf den erforderlichen Spieler- und Jugendschutz wird dabei durch die Aufsichtsbehörde in den Fokus genommen.
Hintergrund: Das RP Darmstadt ist hessenweit für Erlaubnisse für Wettvermittlungsstellen und deren Erstüberwachung zuständig. Die Geldwäscheprävention in diesem Bereich zählt ebenfalls zu den Aufgaben. In Hessen existieren derzeit 322 erlaubte Wettvermittlungsstellen. In 135 Fällen wurde die Erlaubnis im Kalenderjahr 2024 erteilt. Es wurden insgesamt 87 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In 47 Fällen ist die Einleitung eines Widerrufsverfahrens beabsichtigt oder bereits veranlasst.