Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Jahr 2021 erneut eine Steigerung der Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Pflegeberufen verzeichnet. So wandten sich 2563 internationale Pflegepersonen mit ihrer im Ausland erworbenen pflegeberuflichen Qualifikation an das Regierungspräsidium Darmstadt. Nach dem Höchststand im Jahr 2019 mit 2439 Antragsverfahren konnte 2020 ein pandemiebedingter Rückgang der Antragseingänge registriert werden (1871 Neuanträge).
Mit In-Kraft-Treten des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2020 und der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ergeben sich derzeit auch Veränderungen im Bereich der Anerkennung von pflegeberuflichen Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Bis zum Ende des Jahres 2021 wurden Anerkennungsanträge ausschließlich nach einer bundesgesetzlich geschaffenen Übergangsregelung nach den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes bearbeitet und entsprechende Anpassungsmaßnahmen (Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang mit Abschlussprüfung) durchgeführt. Nach dem Pflegeberufegesetz können diese Maßnahmen nun auch von Einrichtungen der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Akut- und Langzeitpflege angeboten werden.
Der überwiegende Anteil von internationalen Pflegefachpersonen, die einen Anerkennungsantrag stellen, kommt aus einer Vielzahl unterschiedlicher Drittstaaten.