Die Planunterlagen können von den Bürgerinnen und Bürgern ab kommenden Dienstag (2. Mai) eingesehen werden. Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der B 521 nördlich des Stadtteils Eichen der Stadt Nidderau in Richtung Altenstadt auf einem Kilometer Länge.
Die 3. Planänderung umfasst im Wesentlichen die Entwässerungsplanung, die Wirtschaftswegebreite, die Dammschüttung, die Ergänzung der Rad- und Gehwegverbindung mit Anschluss an den Knotenpunkt B 521 / K 851 sowie eine Querungsstelle mit der B 521. Weiterhin wurden folgende Fachbeiträge neu erstellt oder aktualisiert: Schalltechnischer Fachbeitrag, Fachbeitrag Luftschadstoffbelastung, Landschaftspflegerische Begleitplanung, Geotechnischer Bericht, Fachbeitrag nach Wasserhaushaltsgesetz.
Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen werden in der Zeit vom 2. Mai bis einschließlich 1. Juni 2023 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster (Rubrik Veröffentlichungen und Digitales, Öffentliche Bekanntmachungen, Verkehr, Straßen) veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum auch bei der Stadt Nidderau zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (15. Juni 2023) besteht die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Einwendungen zu der 3. Planänderung beim RP Darmstadt oder bei der Stadt Nidderau schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Über die Durchführung eines etwaigen Erörterungstermins wird das RP Darmstadt nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden. Abschließend werden die vollständigen Unterlagen der Planfeststellungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Entscheidung vorgelegt.