Wiesbaden. Mehr als 60 Gäste kamen diese Woche zur jährlichen arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt in Wiesbaden. Nach der Begrüßung durch Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt übernahm RP-Dezernatsleiterin und Landesgewerbeärztin Dr. Gabriela Petereit-Haack (Dezernat VI 68, Abteilung Arbeitsschutz) die wissenschaftliche Leitung und Moderation der Veranstaltung in den neuen Räumlichkeiten des Landesgewerbearztes Hessen, Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz. Themen der diesjährigen Fortbildung waren: Biomonitoring, Neues aus dem Ausschuss für Arbeitsmedizin (Afamed) und dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten (ÄSVB), WorkBiota, Bildschirmarbeit sowie Arbeitsschutz bei Studierenden.
Als Referent eröffnete Prof. Dr. med. Thomas Kraus (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin und Vorsitzender des ÄSVB) den Vortragsreigen mit dem Thema „Humanbiomonitoring – Fälle aus der Praxis“. Diese Messungen im menschlichen Körper können eine Gefährdung am Arbeitsplatz durch Gefahrstoffe überprüfen. Prof. Kraus präsentierte anhand einer erhöhten Aluminiumpulver-Exposition die Möglichkeit des vermehrten bindegewebigen Umbaues der Lungen, einer sogenannten Lungenfibrose. Damit bestätigte das Biomonitoring den Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit. In weiteren Beispielen wie einer Krebserkrankung der Harnblase, der vermehrten Aufnahme von Schwermetallen wie Blei, Quecksilber oder von weiteren Gefahrstoffen wie polychlorierten Biphenyle (PCB) hat Prof. Kraus in einer Diskussion mit den Teilnehmenden herausgearbeitet, wie wichtig Humanbiomonitoring zur Expositions-Abschätzung am Arbeitsplatz ist. Beschäftigten werden diese Messungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf ärztlichen Rat hin angeboten, ein Zwang besteht aber nicht.
Im darauffolgenden Vortrag informierte Dr. Petereit-Haack die Teilnehmenden über Neuigkeiten aus dem Afamed und ÄSVB. Als Mitglied dieser Gremien legt sie großen Wert darauf, die Inhalte transparent in Hessen anzubringen und gleichzeitig ihre Anregungen in diese Gremien miteinzutragen. Neben neuen Regeln und Empfehlungen informierte die Dezernatsleiterin die Teilnehmenden darüber, dass im Afamed eine neue Projektgruppe unter der Leitung von Prof. Kraus gegründet wurde. Diese hat das Ziel, die digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin zu bearbeiten. Sowohl in der arbeitsmedizinischen Vorsorge als auch bei Betriebsbegehungen oder der Gefährdungsbeurteilung sollen künftig digitale Anwendungen wie künstliche Intelligenz (KI) vermehrt eine Rolle spielen. Dabei sind aber besondere Grenzen bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes zu wahren.