Wiesbaden/Darmstadt. Das anhaltende Sommerwetter macht vielen Lust auf einen spontanen Sprung ins kühle Nass. Insbesondere in dieser Zeit verleiten die Baggerseen der Region zu einer vermeintlich unkomplizierten Abkühlung, die jedoch lebensgefährlich enden kann. Hiervor warnt die beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt angesiedelte Bergaufsicht in Südhessen, die in Wiesbaden ansässig ist.
Die Bilanz der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) legt Jahr für Jahr trauriges Zeugnis davon ab, dass sich etliche Menschen nicht an dieses Verbot halten und einige von ihnen dies mit ihrem Leben bezahlen. So ertranken laut Angaben der DLRG im vergangenen Jahr alleine in Hessen 18 Personen, deutschlandweit 360 weitere. In Seen und Teichen kommen dabei deutlich mehr Menschen ums Leben als in Schwimmbädern.
Während für das Baden freigegebene Badeseen bzw. Gewässer-Abschnitte – unter anderem von der DLRG – beaufsichtigt werden, so dass im Notfall schnell Hilfe zur Stelle ist, ist dies bei aktiven oder ehemaligen Baggerseen nicht der Fall. Wenn dann Hilfe herbeigerufen wird, kommt diese oft zu spät. Die Zufahrt zu den Ufern ist oft schwierig, die Rettungsdienste müssen zudem erst Boote ins Wasser lassen, um in Not geratene Personen zu erreichen. Häufig können Verunglückte dort deshalb nur noch tot geborgen werden. Die Experten der RP-Bergaufsicht mahnen daher, nur die offiziell freigegebenen Badestrände aufzusuchen.
Steile Böschungen an den Gruben und dort befindliche Abbaugeräte stellten für die Badenden oft nicht einschätzbare Gefahren dar. Beispielsweise kann es dort gefährlich werden, wo Materialien eingespült werden. Was wie ein idyllischer Strand aussieht, kann zur tödlichen Falle werden, wenn der Untergrund nicht fest ist. Auch bei schon stillgelegten Seen kann es unter Wasser zu Hang-Rutschungen kommen und die dadurch entstehenden extrem kalten Strömungen können einen lebensgefährlichen Schock auslösen. Aktive Baggerseen und Tagebau-Areale eigneten sich schlicht und ergreifend nicht für eine Freizeitnutzung. Wer trotz Verbots ein Firmengelände betritt, macht sich außerdem des Hausfriedensbruchs schuldig.