Eine Karte, die den Teilabschnitt Süd 1 der Regionaltangente West zeigt

Regierungspräsidium Darmstadt

Baurecht für Teilabschnitt Süd 1 der Regionaltangente West

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 26. Januar 2022 den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt Süd 1 der Regionaltangente West (RTW) erlassen.

Dieser erste von insgesamt vier Abschnitten der RTW führt von der Einbindung in die Bestandsstrecke 3683 bei Kelsterbach über den Flughafen Regionalbahnhof, den Haltepunkt Gateway Gardens, den Bahnhof Frankfurt-Stadion, den neu zu errichtenden Haltepunkt Mörfelder Landstraße, den Abzweig Forsthaus und den Bahnhof Neu-Isenburg bis zum Bahnhof Dreieich-Buchschlag. Die Streckenlänge beträgt circa 16 km. Die Baukosten des ersten Abschnitts der RTW belaufen sich auf rund 185 Millionen Euro.

Ziel des Vorhabens ist es, eine neue tangentiale Schienenverbindung zu schaffen, die die westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie die umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander verbindet und die intermodale Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main verbessert. Gleichzeitig soll die RTW bestehende Schienenstrecken ergänzen und eine Verknüpfung mit vorhandenen S-Bahn-, Straßenbahn- und Stadtbahnstrecken herstellen. Der Verkehrsbedarf zwischen den Wohnorten, den Arbeitsstätten und den Verkaufs- wie Freizeiteinrichtungen kann so auf direktem Wege befriedigt werden, ohne die bestehenden, sternförmig auf das Zentrum von Frankfurt am Main ausgerichteten Verkehrsverbindungen über Eck nutzen zu müssen. Durch die Verkürzung der Reisezeiten und die Minimierung der Umsteigeerfordernisse wird eine Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs herbeigeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen können ab dem 9. Februar 2022 eingesehen werden. Dieser Verfahrensschritt wird aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Covid 19-Pandemie nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden daher in der Zeit vom 9. Februar 2022 bis einschließlich 22. Februar 2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Eisenbahnen und im UVP-Portal des Landes Hessen veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum auch bei den Kommunen Frankfurt am Main, Neu-Isenburg, Dreieich, Rodgau, Riedstadt und Modautal zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Das Regierungspräsidium Darmstadt empfiehlt, sich tagesaktuell nach den geltenden Zugangsregelungen der jeweiligen Kommune zu erkundigen.

Da mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen gewesen wären, wird die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Personen und Vereinigungen, die sich zu dem Vorhaben geäußert haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen, den Vereinigungen sowie den Einwenderinnen und Einwendern als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 HVwVfG).

Hintergrund: Planung der Regionaltangente West und Rolle des Regierungspräsidiums

Das Infrastruktur-Vorhaben wurde aufgrund seines großen Umfangs in vier Abschnitte unterteilt - für jeden ist ein eigenes Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die Regionaltangente West Planungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RTW GmbH) hat in 2019 beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Süd 1 (PfA Süd 1) beantragt. Das RP fungiert dabei gleichzeitig als Anhörungsbehörde – das heißt, es bindet in dem Verfahren die Öffentlichkeit und weitere betroffene Behörden ein.

Für die RTW sollen weitgehend vorhandene Strecken der Deutschen Bahn mitgenutzt werden. Darüber hinaus werden jedoch auch neue Gleise für den Betrieb der RTW benötigt, die mit den Bestandsstrecken verknüpft werden sollen. Da die RTW in dem gesamten Abschnitt Süd 1 als Eisenbahn betrieben wird, erfolgt die Planfeststellung nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Für den Planfeststellungsabschnitt Nord läuft das Anhörungsverfahren bereits seit Anfang 2018. Die Anhörung für den Abschnitt Mitte wurde im November 2021 eingeleitet.

Die RTW soll zum einen von Bad Homburg (Linie 1) und zum anderen von Frankfurt/Praunheim (Linie 2) jeweils über Eschborn, Frankfurt/Höchst, den Flughafen-Regionalbahnhof, Frankfurt-Stadion und Neu-Isenburg-Bahnhof verlaufen. Von dort soll es weiter gehen zum einen bis ins Wohngebiet Birkengewann der Stadt Neu-Isenburg und zum anderen zum Bahnhof Dreieich-Buchschlag. Vorgesehen ist darüber hinaus, die Züge der Linie 2 im Haltepunkt Dunantsiedlung zu trennen, und mit einem Teil nach Praunheim, mit einem anderen Teil nach Bad Soden zu führen.

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