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Regierungspräsidium Darmstadt

Dank Aktionsplänen herrscht mehr Ruhe

RP weist zum Tag gegen Lärm (30. April) auf Maßnahmen hin

Darmstadt. Zum Tag gegen Lärm (30. April) weist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt auf seine Arbeit im Bereich der Lärmaktionsplanung hin. Diese zeigt die Ursachen und Auswirkungen von Verkehrslärm auf und gibt Maßnahmen zur Minderung für Betroffene vor. Dafür untersucht es die Belastung durch den Straßenverkehr, den Schienenverkehr sowie den Frankfurter Flughafen.

Das RP nimmt mit seiner Aktionsplanung eine Manager- und Initiativfunktion ein. In dem Zuge wird die Öffentlichkeit über den jeweiligen Ist-Zustand beim Lärm, die Vorschläge der Behörde und die tatsächlich umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen in regelmäßigen Abständen informiert. Zu diesem Zweck wertet die Landesbehörde die hessischen Lärmkarten aus und untersucht Hinweise zu Lärmproblemen aus der Bevölkerung, von Kommunen und anderen Organisationen und entwickelt hierzu Vorschläge für Gegenmaßnahmen. Diese werden dann an die zuständigen Behörden mit der Bitte um fachrechtliche Prüfung weitergeleitet. Der jüngsten Lärmaktionsplan Hessen mit seinen Teilplänen für den Flughafen, die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Hanau und Offenbach sowie die Landkreise im Regierungsbezirk ist im vergangenen Herbst in Kraft getreten und kann online eingesehen werden.

Lärm kann durch verkehrsrechtliche Maßnahmen, technische Maßnahmen an der Geräuschquelle oder am Ausbreitungsweg (aktiver Schallschutz), bauliche Schutzmaßnahmen bei den Betroffenen, planerische Ansätze wie Verkehrs- und Stadtplanung, Umweltpolitik aber auch Informations- und Aufklärungsarbeit erheblich minimiert werden. Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden im Bereich des Straßenverkehrs bislang allein schon über 200 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – beispielsweise die Anordnung von Tempo 30 – umgesetzt. Im aktuellen Aktionsplan für den Frankfurter Flughafen soll die neue Entgeltordnung der Fraport AG lärmarme Flugzeugtypen stärker begünstigen.

Ein wichtiger Teil der Lärmvorsorge ist die Ausweisung ruhiger Gebiete, die siedlungsnah der Erholung der Bevölkerung dienen. Bislang konnte das RP die vier folgenden planerisch festsetzen: UNESCO Welterbe Kloster Lorsch, Naturschutzgebiet „An der Hartig“ in Maintal, Gemeindepark Sulzbach und Ostpark Rüsselsheim. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms des Landes Hessen können Bürgerinnen und Bürger zudem ihre Ansprüche auf passiven Schallschutz geltend machen.

Hintergrund: Lärmaktionsplanung

2002 hat die EU mit ihrer Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm alle Mitgliedstaaten verpflichtet, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Um dies zu erreichen, erstellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) alle fünf Jahre eine umfassende, strategische Lärmkartierung.

Die Lärmminderungsplanung wird in Hessen zentral durch die drei Regierungspräsidien durchgeführt, im Bezirk Darmstadt durch das RP Darmstadt. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das hierfür einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.

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