Darmstadt. Der Weg zur Digitalisierung bei den drei Regierungspräsidien in Hessen wird konsequent fortgesetzt: Die „Schnellen Online-Formulare im Arbeitsschutz“ (SOFA) ermöglichen ab sofort eine zügige Bearbeitung. Viele Anzeigen für Tätigkeiten im Bereich Arbeitsschutz können nun online ausgefüllt und digital bei den hessischen Arbeitsschutzbehörden eingereicht werden. Die Onlineangebote sind über die Fachseiten des ArbeitsschutzesÖffnet sich in einem neuen Fenster auf den Internetseiten der Regierungspräsidien und über das Hessische VerwaltungsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster leicht zugänglich. Über den Link „ Arbeitsschutz Online-Formulare“Öffnet sich in einem neuen Fenster erreichen Interessierte die aktuellen Verfahren im Bereich Arbeitsschutz auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Für die Nutzerinnen und Nutzer liegen die Vorteile der Online-Verfahren auf der Hand:
- Verschlankung der Fragebögen
- Nutzende erhalten eine Eingangsbestätigung
- Beschleunigung des Verfahrens
- das Versenden auf dem Postweg entfällt
- automatisierte Zustellung an die zuständige Behörde (innerhalb Hessens)
- für regelmäßige Nutzung bestehen je nach Verfahren bis zu drei verschiedene Varianten der Anmeldung: einmalige Registrierung, Nutzung des Unternehmenskontos (ELSTER) bzw. des Nutzerkontos Bund (NKB).
Hintergrund:
Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wird der Zugang zu vielen Verwaltungsleistungen digital angeboten. Die Anträge können online gestellt und in vielen Fällen auch medienbruchfrei elektronisch weiterverarbeitet werden.