Regierungspräsidium Darmstadt

Eintrag in Wähler-Verzeichnis Voraussetzung für Teilnahme an Europa-Wahl – Frist läuft am 19. Mai ab

Darmstadt. Das beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte europäische Informationszentrum Europe Direct Darmstadt weist alle in Südhessen lebenden Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten ohne deutschen Pass auf ihr Wahlrecht bei der Europawahl am 9. Juni hin. Voraussetzung für eine Wahl in Deutschland ist jedoch, dass die Personen bei ihrer deutschen Wohnort-Kommune ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls dies nicht der Fall ist, kann dies nur noch bis zu diesem Sonntag, 19. Mai geschehen.

Sofern seit der letzten EU-Wahl vor fünf Jahren ein Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt ist, wurde die neue Wohnort-Kommune durch die bisherige Kommune entsprechend informiert, so dass die Aufnahme in das Wählerverzeichnis automatisch erfolgte. Wer aber erst kürzlich nach Deutschland gezogen ist und sich hier erstmalig bei einer Kommune gemeldet hat, muss dort einen Antrag auf Aufnahme in das örtliche Wählerverzeichnis stellen. Nach einem vorübergehenden Wegzug in ein anderes EU-Land und einem erneuten Zuzug nach Deutschland müssen ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger erneut einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis stellen.

In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und –Bürger können in Deutschland an der Europawahl grundsätzlich teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben,
  • in der EU nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Genauere Auskünfte hierzu erteilen die Wahlämter der Kommunen (Städte und Gemeinden).

Hintergrund

In Hessen sind 4,85 Millionen Personen zur Europawahl berechtigt. Darunter befinden sich 440.000 Personen aus anderen EU-Staaten, die nicht den deutschen Pass haben.

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