Regierungspräsidium Darmstadt

Erörterungstermin zum Ausbau der L 3011 Anfang September

Endausbau der Landesstraße und Errichtung eines Geh- und Radweges in Lorsbach/Hofheim am Taunus

Darmstadt/Hofheim am Taunus. Der Erörterungstermin für den Endausbau der L 3011 inklusive der Errichtung eines Geh- und Radweges in der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtteil Lorsbach, findet am 2. September im Plenarsaal des Kreishauses des Main-Taunus-Kreises (Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim am Taunus) statt. Unter Verhandlungsleitung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt werden Einwendungen von Privatpersonen und Stellungnahmen sogenannter Träger öffentlicher Belange – dazu zählen Behörden, Leitungsbetreiber und Verbände – zusammen mit Vertretern der Vorhabenträgerin Hessen Mobil erörtert.

Der von der Maßnahme betroffene Streckenabschnitt verbindet die Kreisstadt Hofheim und den Stadtteil Lorsbach. Breite und Linienführung der L 3011 in diesem Abschnitt entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Damit die Verkehrssicherheit weiterhin gegeben ist, erfolgt ein vollständiger Ausbau der Landesstraße zwischen der Einmündung der Lorsbacher Straße auf die L 3011 bei Hofheim und dem bereits vorab hergestellten Zwischenausbau der L 3011 im Bereich der Klärwerkskurve bei Lorsbach. Neben dem Ausbau plant Hessen Mobil die Errichtung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges, der insbesondere von Berufstätigen sowie Schülerinnen und Schülern genutzt werden soll.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren hatte das RP im November und Dezember des vergangenen Jahres durchgeführt. Dabei wurden neben zahlreichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auch 186 Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. Zu den vorgetragenen Kritikpunkten gehören dabei unter anderem die gewählte straßenbegleitende Streckenführung des Geh- und Radweges und die beabsichtigten Arbeiten an der Landesstraße mit den damit verbundenen Sperrzeiten. Teile der Anwohnerschaft favorisieren einen Geh- und Radweg mit einer anderen Streckenführung durch ein Waldstück bei gleichzeitigem Verzicht auf die Anpassungsmaßnahmen an der L 3011.

Beginn der Erörterung ist am 2. September um 10 Uhr, Einlass ist ab 9 Uhr. Das RP weist darauf hin, dass der Erörterungstermin nicht-öffentlich ist. Eingeladen sind alle, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen oder Einwendungen abgegeben hatten.

Für den Fall, dass die Erörterung einzelner Einwendungen oder Stellungnahmen am Vortag nicht beendet werden kann, hat das RP den 3. September als Reservetag an gleicher Stelle eingeplant.

Hintergrund

Das RP Darmstadt führt das Anhörungsverfahren durch. Die letztendliche Genehmigung für den Bau, den sogenannten Planfeststellungsbeschluss, erlässt nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

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