Regierungspräsidium Darmstadt

Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Punkt Frankfurt/Main-Nied – Punkt Eschborn

Darmstadt. Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) leitet die Anhörung im Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV Hochspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Frankfurt-Nied – Pkt. Eschborn sowie für die Umstellung der Betriebsspannung von 20 kV auf 110 kV von der Umspannanlage (UA) Höchst – Pkt. Nied sowie vom Pkt. Nied – UA Griesheim ein. Die Planunterlagen können von den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 29. März 2022 eingesehen werden.

Die Bestandsleitung, Bauleitnummer (Bl.) 3019, soll im Abschnitt zwischen dem Pkt. Nied und dem Pkt. Eschborn als 110-kV-Hochspannungsfreileitung erneuert und zukünftig mit vier Stromkreisen belegt werden. Geplant ist, dass zwei Stromkreise die Versorgung der UA Sossenheim sowie die der direkt an die 110-kV-Freileitung angeschlossenen Rechenzentren übernehmen und die beiden anderen Stromkreise die Versorgung Richtung Hochtaunuskreis aus der UA Bommersheim sicherstellen. Von der UA Höchst bis Pkt. Nied (Bl. 3019) sowie vom Pkt. Nied bis zur UA Griesheim (Bl. 3027) besteht die Freileitung bereits aus vier Stromkreisen, von denen jedoch zurzeit zwei lediglich mit einer Spannung von 20 kV betrieben werden. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird hier eine Spannungsumstellung auf 110 kV erforderlich. Betroffen sind durch den Ersatzneubau in Frankfurt die Gemarkungen Nied, Höchst, Sossenheim und Rödelheim sowie in Eschborn die Gemarkung Eschborn. Die von der Umstellung der Betriebsspannung betroffenen Freileitungsabschnitte verlaufen in Frankfurt in den Gemarkungen Nied, Griesheim und Schwanheim.

Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen werden daher in der Zeit vom 29. März bis 28. April 2022 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht (Link unten). Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum auch bei den Städten Frankfurt am Main und Eschborn zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Es wird empfohlen, sich vor der persönlichen Einsichtnahme bei der Stadt Frankfurt über die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften auf der Homepage des Stadtplanungsamtes tagesaktuell zu informieren und in Eschborn unter der Telefonnummer +49 6196 4900 vorab einen Termin zu vereinbaren.

Personen, deren Belange durch den Plan berührt werden, können bis zum 3. Juni 2022 beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt) oder bei den auslegenden Kommunen Einwände schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Über die Durchführung eines etwaigen Erörterungstermins wird das Regierungspräsidium Darmstadt nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes.

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