Ziel ist es, den Dialog zwischen praktizierenden und den in der Behörde beschäftigten Tierärztinnen und Tierärzten zu fördern sowie tierarzneimittelrechtliche Fragestellungen zu erörtern und zu diskutieren.
Hauptthemen des Treffens waren die im Jahr 2022 erfolgte Neuorganisation des Tierarzneimittelrechts und die Einführung einer Verbrauchsmengenerfassung für Antibiotika in der Tiermedizin. Das neue Tierarzneimittelrecht soll unter anderem der weiteren Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes, der besseren Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln und der Sicherstellung eines hohen Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt dienen. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika in der Tiermedizin sollen insbesondere Antibiotikaresistenzen zurückgedrängt und der Entstehung neuer Resistenzen vorgebeugt werden.
In Deutschland existiert zwar bereits seit 2014 ein Benchmark-System zum Antibiotika-Monitoring, das zu einer erheblichen Reduktion des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung geführt hat. Allerdings war dieses System auf größere Mastbetriebe beschränkt. Die neue Verbrauchsmengenerfassung auf europäischer Ebene bezieht nun auch kleine Tierbestände und andere Nutzungsarten mit ein, wie zum Beispiel Milchkühe oder Legehennen. Tierärztinnen und Tierärzte müssen nun alle Verschreibungen, Anwendungen oder Abgaben von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei bestimmten Tieren elektronisch an die Behörde melden. Im Laufe der nächsten Jahre wird der Einsatz von Antibiotika bei weiteren Tierarten auf die gleiche Weise erfasst. Die Daten sollen helfen, die aktuelle Verbrauchssituation besser einschätzen zu können und die bereits bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Resistenzen zu bewerten. Dr. Svenja Sander vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erläuterte in einem Vortrag die Hintergründe und den aktuellen Stand der Verbrauchsmengenerfassung in Deutschland. Das Bundesamt bereitet die Daten für Deutschland auf und übermittelt diese an die Europäische Arzneimittelagentur.
Mit der EU-Tierarzneimittelverordnung und dem nationalen Tierarzneimittelgesetz wurde das Tierarzneimittelrecht grundlegend neu geordnet. Die Umsetzung dieser Rechtsgrundlagen stellt den Praxisalltag vor neue Herausforderungen. Einen Überblick über die relevanten Inhalte gaben die Amtstierärzte des RP. Dabei wurden auch häufig auftretende Fragen beantwortet. Zum Abschluss bestand Raum für Diskussion und Austausch.
Fortbildungsveranstaltungen zum Tierarzneimittelrecht werden zukünftig in regelmäßigen Abständen angeboten.