Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid unterschreibt den Festellungsbescheid im RP Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt

Glauburg aus Schutzschirm entlassen

Das Regierungspräsidium Darmstadt entlässt die Gemeinde Glauburg (Wetteraukreis) mit Feststellung dreier ausgeglichener Haushalte wieder in die Finanzaufsicht des Wetteraukreises

2013 hatte die Gemeinde Glauburg mit dem Land Hessen einen Konsolidierungsvertrag geschlossen und rund 1.778.000 Euro Entschuldungshilfe erhalten. Die Gemeinde hat damit Investitionskredite in Höhe von 1.397.280 Euro und Kassenkredite von 380.906 Euro abgelöst. Der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis musste spätestens zum Ablauf des Haushaltsjahres Jahr 2020 erfolgen. Die Gemeinde Glauburg hatte im Haushaltsjahr 2016 erstmals seit Abschluss der Schutzschirmvereinbarung einen Haushaltsausgleich erzielt. Auch 2017 bis 2020 wurden positive ordentliche Ergebnisse erreicht. Durch Vorlage der durch die Revision des Wetteraukreises geprüften und mit uneingeschränktem Testat versehenen Jahresabschlüsse für die Jahre 2016 bis 2018 hat die Gemeinde Glauburg den Nachweis ausgeglichener Ergebnishaushalte erbracht.

Damit liegen die Voraussetzungen für den Zuständigkeitswechsel nach Paragraf 4 Satz 2 Schutzschirmgesetz vor. Die Zuständigkeit für Genehmigungen nach Paragraf 97 a der Hessischen Gemeindeordnung geht nach Bestandskraft des Feststellungsbescheides und entsprechender Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessens somit wieder auf den Landrat des Wetteraukreises über.

Glauburgs Bürgermeister freut sich, dass seine Gemeinde aus dem Schutzschirm entlassen wird. „Gerade für eine kleine strukturschwache Gemeinde ist es besonders schwierig den Haushaltsausgleich zu schaffen, weil die Einnahmesituation, im Vergleich zum Ballungsraum, wesentlich ungünstiger ist“, so Carsten Krätschmer.

Hintergrund

Mit dem Kommunalen Schutzschirm hat das Land Hessen 100 konsolidierungs­bedürftigen Kreisen, Städten und Gemeinden Hessens mit insgesamt rund drei Milliarden Euro Landesgeld auf die Beine geholfen. Aufgrund einer Gesetzesänderung gelten die Verpflichtungen aus der Schutzschirmvereinbarung bereits mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 als erfolgt.

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