Techniker notiert Zählerstand einer Heizung

Regierungspräsidium Darmstadt

Härtefallhilfen für Heizkosten: Anträge können bis zum 20. Oktober eingereicht werden

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt weist auf das Auslaufen der Antragsfrist für Heizkosten-Härtefallhilfen hin. Bis zum 20. Oktober, 23:59 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen. Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss in jedem Fall der Onlinerechner durchlaufen werden.

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss in jedem Fall der OnlinerechnerÖffnet sich in einem neuen Fenster durchlaufen werden. Nach diesem Schritt zeigt sich, ob überhaupt Anspruch auf Härtefallhilfe besteht.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen PC und keinen Zugriff auf das Internet haben, können über das Postfach heizkostenhilfe@rpda.hessen.de oder die Hotline (06151/12-6000) noch bis kommenden Freitag einen Papierantrag per E-Mail und bis Montag, 16. Oktober, einen Papierantrag per Post anfordern. An der Pforte des RP Darmstadt (Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt) können bis einschließlich 20. Oktober zu den Öffnungszeiten ebenfalls Papierantragsformulare in ausgedruckter Form abgeholt werden. Nur dieser Papierantrag auf Heizkostenhilfe kann von der Bewilligungsstelle bearbeitet werden. Die ausgefüllten Papierformulare sind bereits voradressiert an eine Hamburger Adresse (DRIVEPORT, Gasstraße 27, 22222 Hamburg). Papieranträge können bis Freitag auch persönlich beim RP Darmstadt abgegeben oder bis 23:59 Uhr in den Fristenbriefkasten (Kollegiengebäude, neben Haupteingang Luisenplatz 2) geworfen werden.

Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 20. Oktober nicht alle Unterlagen einreichen können (beispielsweise wenn der Feuerstättenbescheid nicht vorliegt), empfiehlt es sich dennoch, fristgerecht einen Antrag zu stellen, da die Bewilligungsstelle fehlende Unterlagen nachfordert.

In jedem Fall sollte im Vorfeld geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Härtefallhilfe besteht. Beispiel Heizöl: Nur wer im Jahr 2022 mindestens 1,42 Euro pro Liter gezahlt hat – einschließlich aller Nebenkosten, wie Lieferkosten, CO2-Abgaben, Einblaspauschalen, Gefahrgut-Zuschlag – kann die Hilfen beantragen. Maßstab ist der vom Bund für das Jahr 2021 festgesetzte Referenzpreis von 0,71 Euro pro Liter. Der individuell im Jahr 2021 gezahlte Literpreis ist irrelevant. Alle weiteren Rechenbeispiele sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Die wichtigsten Informationen hat der Bund hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zusammengefasst. E-Mail-Kontakt bei technischen Fragen zum Antragsportal: info@driveport.de.

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