Grundsätzlich soll ein Antrag online gestellt werden, denn das Portal wird erst freigeschaltet, wenn die Antragstellerin/der Antragssteller den OnlinerechnerÖffnet sich in einem neuen Fenster durchlaufen hat. Nach diesem Schritt wird ersichtlich, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Härtefallhilfe besteht. Am einfachsten funktioniert die Antragsstellung über das Smartphone. Hier können die Dokumente abfotografiert und hochgeladen werden.
Bürgerinnen und Bürger, die keinen PC und keinen Zugriff auf das Internet haben, können über das Postfach heizkostenhilfe@rpda.hessen.de oder die Hotline (06151/12-6000) einen Papierantrag anfordern. Die Übersendung der Papieranträge kann bis zu vier Wochen dauern. Nur dieser Papierantrag auf Heizkostenhilfe kann bearbeitet werden, formlose Anträge dagegen nicht. Die ausgefüllten Papierformulare sind bereits voradressiert an eine Hamburger Adresse (DRIVEPORT, Gasstraße 27, 22222 Hamburg). Dort werden die Dokumente für die weitere Bearbeitung erfasst, daher müssen die Unterlagen direkt nach Hamburg an die bereits eingetragene Adresse geschickt werden.
In jedem Fall sollte im Vorfeld geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Härtefallhilfe besteht. Beispiel Heizöl: Nur wer im Jahr 2022 mindestens 1,42 Euro pro Liter gezahlt hat – einschließlich aller Nebenkosten, wie Lieferkosten, CO2-Abgaben, Einblaspauschalen, Gefahrgut-Zuschlag – kann die Hilfen beantragen. Maßstab ist der vom Bund für das Jahr 2021 festgesetzte Referenzpreis von 0,71 Euro pro Liter. Der individuell im Jahr 2021 gezahlte Literpreis ist irrelevant. Alle weiteren Rechenbeispiele sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.
Die wichtigsten Informationen hat der Bund hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zusammengefasst. E-Mail-Kontakt bei technischen Fragen zum Antragsportal: info@driveport.de.