Ein Fluss

Regierungspräsidium Darmstadt

Hausener Wehr soll naturnah umgebaut werden

Frankfurt. Unter anderem damit Fische in der Nidda wieder ungehindert flussaufwärts schwimmen können, plant die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) die naturnahe Umgestaltung des Hausener Wehres in Frankfurt. Den entsprechenden Antrag, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, hat die SEF nun beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestellt. Genau genommen geht es um den Unterlauf der Nidda mit Anbindung der rechts der Nidda flussabwärts befindlichen Praunheimer Altarme 7, 8 und 9.

Das RP Darmstadt hat das dafür erforderliche Anhörungsverfahren eingeleitet und jetzt die entsprechenden Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit vorbereitet. In der Stadt Frankfurt am Main werden die Pläne vom 29. April bis 30. Mai zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden ausgelegt. Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen auch auf der Website des Regierungspräsidiums zu finden. Die Bürgerinnen und Bürger können bis zum 13. Juni Einwände gegen das Vorhaben erheben. Möglich ist das beim RP Darmstadt und bei der Stadt Frankfurt am Main.

Nachdem bereits das Höchster und das Sossenheimer Wehr naturnah umgebaut worden sind, beabsichtigt die SEF nun im Zuge der Umsetzung der Konzeption „Naturnahe Nidda“, das Hausener Wehr naturnah umzugestalten. Weiterhin sollen bei dieser Maßnahme – neben dem Neubau des Wehres in ökologisch durchgängiger Form – auch die Praunheimer Altarme 7, 8 und 9 wieder an die Nidda angebunden werden sowie der Bau von Brücken über die Altarme zur Erhaltung der vorhandenen Wegeverbindungen erfolgen.

Die wesentlichen Ziele sind:

  • Verbessern der Lebensbedingungen für Gewässerorganismen (wirbellose Gewässertiere, Wasserpflanzen und Fische),
  • Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Räume,
  • Stärkung der Eigendynamik des Gewässers in dem durch die Erfordernisse der Hochwassersicherheit vorgegebenen Rahmen,
  • Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische und andere Wasserorganismen (Durchgängigkeit wird wieder hergestellt).

Darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, wird nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entschieden.

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