Darmstadt/Frankfurt. Wenn am Sonntag der Startschuss für den Ironman in Frankfurt fällt, waren im Vorfeld viele Behörden, Einsatzkräfte und das Organisationsteam intensiv mit den Vorbereitungen beschäftigt. Zu einer dieser Behörden gehört auch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, denn Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, benötigen nach der Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Erlaubnis. Hier tritt das RP-Dezernat Straßenverkehr auf den Plan.
2024 hat das Dezernat 90 Anträge bearbeitet, meist handelt sich dabei um motorsportliche Veranstaltungen wie Kraftfahrzeugrennen, Oldtimer-Ausfahrten und Orientierungsfahrten. Auch Radrennen, Mannschaftsfahrten und Radtouren mit über 100 Personen oder Volksläufe mit mehr als 500 Teilnehmenden gehören dazu. Das RP Darmstadt ist dann für die Erlaubniserteilung zuständig, wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden hinausgeht oder wenn sich die Veranstaltung über den Bezirk des Regierungspräsidiums Darmstadt erstreckt.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen sowie mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Ein wichtiges Ziel ist es, den Verkehr sowie Anwohnerinnen und Anwohner möglichst wenig einzuschränken, indem zum Beispiel Schleusen an der gesperrten Strecke durch die Polizei eingerichtet werden oder durch die temporäre Freigabe von landwirtschaftlichen Wegen.
Drei Veranstaltungen werden im Regierungsbezirk Darmstadt als „groß“ eingestuft, dazu gehören das Radrennen Eschborn-Frankfurt sowie die Triathlons Frankfurt City Triathlon und der IRONMAN European Championship Frankfurt. Als „kleiner“ Triathlon gilt der Heinerman in Darmstadt. Bei diesen Veranstaltungen ist der Eingriff in den laufenden Straßenverkehr groß, da über mehrere Stunden die Straßen gesperrt werden. Zum Teil werden verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Parkverbote schon Tage zuvor getroffen. Der Sicherheitsaspekt dieser Großveranstaltungen rückt seit Jahren immer mehr in den Vordergrund, entsprechend wird ein Sicherheitskonzept bei Antragsstellung mit vorgelegt und ein Zufahrtsschutz ausgearbeitet.
Hintergrund:
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt umfasst die Landkreise, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis, die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach am Main und die Städte mit über 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte) Bad Homburg vor der Höhe, Hanau und Rüsselsheim am Main.