Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (5.v.l.) und Horst Kreher (links), Leiter des Dezernats I 16 – Kommunal- und Sparkassenaufsicht, mit der Delegation aus Georgien.

Regierungspräsidium Darmstadt

Kommunalaufsicht des RP stellt Delegation aus Georgien ihre Arbeit vor

Darmstadt. Zu einem Informationsbesuch war heute Vormittag eine Delegation aus Georgien zu Besuch im Regierungspräsidium (RP) Darmstadt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalaufsicht stellten dabei ihr Aufgabengebiet vor.

„Es ist eine wirklich wichtige Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen hier jeden Tag leisten“, hob Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid den Stellenwert des Dezernats hervor. „Mit der Aufsicht über die zehn Landkreise, zwei kreisfreien Städte, drei Sonderstatusstädte sowie 33 kommunalen Zweckverbände stellen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher, dass die dort politisch Verantwortlichen ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.“

Unter anderem ging es bei dem Treffen um die Einordnung und Erläuterung der kommunalen Selbstverwaltung, die Grundsätze und Aufgaben der Kommunalaufsicht beim RP Darmstadt, die örtliche Zuständigkeit sowie deren Einflussmöglichkeiten.

Zu den Aufgaben der Kommunalaufsicht gehört es, die Finanzlage der Landkreise und Städte im Blick zu behalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen selbstverständlich auch für Fragen zur Verfügung. „Die Beratung ist eine wichtige Funktion, die wir hier ausüben“, betonte Regierungspräsidentin Lindscheid. „Besonders durch die persönlichen Gespräche können schon mögliche Problemstellungen konstruktiv behandelt und ausgeräumt werden.“

Hintergrund:

Das RP Darmstadt ist unmittelbare Rechts- und Finanzaufsichtsbehörde über die zehn Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau, die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach am Main, die Städte mit über 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte) Bad Homburg, Hanau und Rüsselsheim am Main sowie 33 kommunale Zweckverbände.

Außerdem nimmt die RP-Kommunalaufsicht die Aufgaben der oberen Aufsichtsbehörde über die 177 weiteren kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne Sonderstatus wahr. Darüber hinaus ist die Finanzaufsicht über einige kreisangehörige Kommunen auch nach Beendigung des Schutzschirms noch beim Regierungspräsidium Darmstadt verblieben.

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