Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid und Gernsheims Bürgermeister Peter Burger

Regierungspräsidium Darmstadt

Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen: Schöfferstadt Gernsheim erhält Förderbescheid

Die Stadt Gernsheim hat heute den Fördermittelbescheid für die Sanierung der innerörtlichen Hochwasserschutzanlage erhalten. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid überreichte den Bescheid – in Vertretung von Staatsministerin Priska Hinz – an Gernsheims Bürgermeister Peter Burger.

Die geförderte Maßnahme betrifft eine Strecke von etwa 140 Metern und verläuft entlang der Hafenstraße. Mit der Umsetzung wird der Hochwasserschutz für die Ortslage Gernsheim sowie im örtlichen Rheindeichsystem Nummer 3 sichergestellt. Die Schutzwirkung wird ebenfalls die Ortslage von Biebesheim am Rhein sowie das ortsnahe Umland umfassen. Darüber hinaus ist die Sanierung dieses Abschnittes als Bestandteil des gesamtheitlichen Rheindeichsystems ein wichtiger Beitrag für den Hochwasserschutz des Rhein-Main-Gebietes und schließt die letzte vorhandene Lücke dieses Systems.

Zur Beseitigung der vorhandenen Defizite – wie Standsicherheitsbeeinträchtigung und Fehlhöhen bei der bestehenden Hochwasserschutzanlage – und zur Sicherstellung des örtlichen Hochwasserschutzes hatte die Stadt Gernsheim am Rhein einen Fördermittelantrag gestellt. Mit dem jetzt übergebenen Förderbescheid beteiligt sich das Land Hessen an den Sanierungsarbeiten in einer Höhe von 65 Prozent. Von den für die Förderung geltend gemachten Kosten von 425.670 Euro erhält die Stadt Gernsheim somit Zuwendungen in einer Höhe von 276.680 Euro.

Hintergrund: Am 26. September 2022 wurde das Vorhaben durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, plangenehmigt. Wasserseitig werden Spundwände bis in eine Tiefe von sechs Metern eingebracht. Die Einbringung erfolgt – zur besonderen Rücksicht auf die Bestandsbebauung – über ein erschütterungsarmes Pressverfahren. Für diese Einbringung wird die Deichkrone circa 30 bis 40 Zentimeter abgetragen, sodass eine ausreichende Aufstandsbreite für die Baumaschinen geschaffen wird. Von der Baumaßnahme betroffene Anlagen wie die vorhandenen Treppenanlagen und der Deichkronenweg werden nach Abschluss wieder aufgebaut.

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