„Immer noch zu laut“ ist das diesjährige Motto des 24. „Tages gegen Lärm“, der am 28. April 2021 stattfindet und von der Deutschen Gesellschaft für Akustik eingetragener Verein (DEGA) ins Leben gerufen wurde. Im Fokus steht die Aufklärung um Ursachen und Folgen von Lärm und die Sensibilisierung für den Schutz der Ruhe.
Die vergangenen Monate haben erhebliche Veränderungen des Alltags in allen Lebensbereichen mit sich gebracht - fast überall ist es deutlich ruhiger geworden. Dennoch sind die Bürgerinnen und Bürger im dicht besiedelten und verkehrsreichen Südhessen täglich einer hohen Lärmbelastung ausgeliefert. Lärm ist inzwischen die am häufigsten wahrgenommene Umweltbelastung und führt bereits bei niedrigen Lärmpegeln zu schädlichen Gesundheitsauswirkungen. Verkehrslärm wird meist als häufigste Lärmquelle genannt; an erster Stelle der Straßenverkehr, gefolgt von Fluglärm und Bahnlärm. Je nach Lärmart und genaueren Umständen gibt es unterschiedliche Grundlagen und Wege, den Lärmproblemen zu begegnen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt untersucht im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung im Straßenverkehr, in den Ballungsräumen zusätzlich den Schienenverkehr, sowie die Lärmbelastung ausgehend vom Verkehrsflughafens Frankfurt Main. Zudem werden alle Hinweise aus der Bevölkerung, von Kommunen und anderen Institutionen zu Lärmproblemen und Lärmkonfliktpunkten untersucht und Maßnahmenvorschläge dazu entwickelt. Diese werden an die zuständigen Behörden und Gremien weitergeleitet mit der Bitte um fachrechtliche Prüfung.
Die Lärmaktionsplanung nimmt hier eine Manager- und Initiativfunktion ein. Über den vollständigen Prozess sowie die erzielten Ergebnisse und umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans informiert. Der Teil des aktuellen Lärmaktionsplans für Straßenverkehr im Regierungsbezirk Darmstadt (dritte Runde) kann hier eingesehen werden. Der Teilplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main befindet sich derzeit in der Neuaufstellung. Rund um den „Tag gegen Lärm“ bündelt die DEGA bundesweiten Aktionen und führt auch eigene Aktionen durch.
Hintergrund der Lärmaktionsplanung
Bereits 2002 hat die Europäische Kommission mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Um dies zu erreichen, erstellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) alle fünf Jahre eine umfassende, strategische Lärmkartierung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können unter dem Link unten eingesehen werden. Auf Grundlage dieser Lärmkarten stellen sodann die drei Regierungspräsidien unter Mitwirkung der Öffentlichkeit sogenannte Lärmaktionspläne auf, die mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung enthalten. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), welches einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt.