Errichtung einer Lärmschutzwand mit Hilfe eines Krans

Regierungspräsidium Darmstadt

Lärmschutz

Die Deutsche Bahn Netz Aktiengesellschaft hat beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung einer Lärmschutzwand im Landkreis Groß-Gerau in der Durchfahrt von Groß-Gerau Dornheim, zwischen Bahn-Kilometer 50,126 und 51,007 der Strecke 4010 Mannheim – Frankfurt Stadion, beantragt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt im Auftrag des EBA das erforderliche Anhörungsverfahren durch. Dieses wurde nun eingeleitet.

Für die Durchfahrt Groß-Gerau Dornheim ist im Wesentlichen folgende Maßnahme geplant:

Als aktive Lärmschutzmaßnahme wird eine drei Meter hohe Lärmschutzwand westlich der Strecke errichtet. Aufgrund vorhandener Bebauung, welche als natürliche Schutzbarriere dient, entstehen Lücken zwischen Kilometer 50,562 und 50,609 sowie zwischen Kilometer 50,663 und 50,859, sodass sich eine bauliche Länge von insgesamt 638 Meter ergibt. Die Farbgebung der Lärmschutzwand wird mit der Stadt Groß-Gerau abgestimmt. Im Bereich des südlichen Bahnsteigzugangs (Kreuzung Mühlweg und Am Bahndamm) werden als oberer Abschluss 2 mal 75 Zentimeter hohe transparente Elemente, am nördlichen Bahnsteigzugang (Kreuzung Bahnhofsweg und Bahnhofstraße) 1 mal 1 Meter hohe transparente Elemente angeordnet. Östlich der Bahnstrecke wird als Ausgleichsmaßnahme ein 2320 Quadratmeter großer Ersatzlebensraum für Reptilien geschaffen.

Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen werden daher in der Zeit vom 26. April 2021 bis 25. Mai 2021 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Eisenbahnen“ veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 26. April bis 25. Mai 2021 auch bei der Stadt Groß-Gerau zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Planunterlagen können nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer +49 6152 716 258 oder +49 6152 716 263 bei der Stadt Groß-Gerau eingesehen werden.

Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, die die Planung betreffen, können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (bis zum 8. Juni 2021) beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei der Stadt Groß-Gerau erhoben werden.

Schlagworte zum Thema