Eine Lärmschutzwand vor blauem Himmel

Regierungspräsidium Darmstadt

Lärmschutz

Regierungspräsidium leitet Planänderungsverfahren für Bau von Schallschutzwänden in Mörfelden-Walldorf ein – Pläne sind ab 1. März einsehbar

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das Anhörungsverfahren zu den geänderten Plänen für die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes für den Bau von vier Lärmschutzwänden in Mörfelden-Walldorf eingeleitet. Die Bürger und Bürgerinnen können die geänderten Unterlagen ab dem 1. März 2021 einsehen.

Aufgrund der im Rahmen des vorangegangenen Anhörungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse hat die Deutsche Bahn Netz Aktiengesellschaft die Planunterlagen modifiziert und aktualisiert. Hierdurch wurden im Wesentlichen folgende Änderungen und Ergänzungen in den Planfeststellungsunterlagen vorgenommen:

  • Verlängerung der bahnlinken (westlichen) Lärmschutzwand (LSW) eins im Stadtteil Mörfelden auf insgesamt 1506 Metern bis nördlich der Wohnbebauung Walldorfer Weg ( Kilometer 63,963)
  • Erhöhung des Anteils transparenter Wandelemente hinter den Bahnsteigen in den Bahnhöfen Mörfelden und Walldorf auf durchgängig 2x0,75 Metern von Oberkante LSW
  • Berücksichtigung der Planung zukünftiger Bahnsteigverlängerungen um jeweils zehn Metern in den Bahnhöfen Mörfelden und Walldorf
  • Berücksichtigung der Planung einer städtischen Radwegbrücke neben der Eisenbahnüberführung Kilometer 66,686 über die Hermann-Löns-Straße im Stadtteil Walldorf; Überführung der LSW drei auf einem Sonderbauwerk anstelle des vorhandenen abgängigen Radwegstegs

Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen werden vom 1. bis 31. März 2021 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Eisenbahnen“ veröffentlicht.

Ergänzend liegen die Planunterlagen vom 1. bis 31. März 2021 in den Rathäusern Mörfelden und Walldorf zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dort können sie nach telefonischer (06105-938831) oder schriftlicher Terminabsprache (E-Mail an bauamt@moerfelden-walldorf.de) eingesehen werden.

Einwendungen von Bürger und Bürgerinnen, die die Planung betreffen, können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung, also bis zum 14. April 2021, beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei der Stadt Mörfelden-Walldorf erhoben werden.

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