Die Abteilung Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt räumt mit diesem Mythos auf:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen solchen Beauftragten vorschreibt.
Trotzdem sind Leitern ein Arbeitsmittel mit einem nicht zu unterschätzenden Risikopotenzial.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnet jährlich knapp 20.000 Arbeitsunfälle mit Leitern, viele davon schwer oder gar tödlich. Auch im Regierungsbezirk des RP Darmstadt kam es in diesem Jahr bereits zu schweren und sogar tödlichen Unfällen durch Leiterstürze. Um solchen Unfällen vorzubeugen, bedarf es in den Betrieben keine Leiterbeauftragten. Mit der sogenannten Unterweisung gibt es ein unbürokratisches und kostengünstiges Werkzeug, um die Beschäftigten über die Gefahren bei der Nutzung von Leitern aufzuklären. Ergänzt mit einer wiederkehrenden, systematischen Sicht- und Funktionsprüfung – zum Beispiel mittels einer einfachen Checkliste – kann mit geringem Aufwand ein wichtiger Beitrag dabei geleistet werden, um schwere Arbeitsunfälle mit Leitern zu vermeiden.
Pressekontakt
Matthias Schaider
Pressesprecher und Leiter der Pressestelle
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