EIn Fluglärm-Schild vor blauem Himmel

Regierungspräsidium Darmstadt

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen läuft noch bis 15. Oktober 2021

Bis dahin haben Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen noch die Möglichkeit, ihre Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Der vorliegende Entwurf schreibt den seit 5. Mai 2014 bestehenden Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung ab. Maßnahmen wie die Einführung einer Lärmobergrenze oder Änderung von Flugverfahren sind im Entwurf ebenso enthalten wie Anregungen zur Umsetzung einer lärmärmeren Verkehrsplanung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Über die Internetseite des Regierungspräsidium oder unter der „Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan“ gelangt man zur Onlineplattform, auf der Stellungnahmen direkt abgegeben werden können. Alternativ nimmt das Regierungspräsidium die Eingaben aber auch auf dem Postweg oder per Mail entgegen.

Alle Stellungnahmen werden zusammen mit den Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden in den endgültig Lärmaktionsplan eingearbeitet, der im Anschluss auf der Internetseite des Regierungspräsidium veröffentlicht wird.

Hintergrund

Die Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmkarten, die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erarbeitet und unter „Umgebungslärmkartierung“ abrufbar sind. Auf Basis dieser Lärmkartierung wird eine Bewertung der Lärmsituation vorgenommen und Maßnahmen, Konzepte und Strategien formuliert, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelästigungen entgegenwirken können. Die Lärmminderungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen aktueller Sachstand in der Regel alle fünf Jahre abgebildet und fortgeschrieben wird.

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