Vom 7. bis 27. Januar 2021 ist die Online-Konsultation zur Windenergieanlage Beerfelden/Oberzent über „Onlinebeteiligung“ zugänglich. Sie dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern. Die zugehörigen Einwender sind neben den Verfahrensbeteiligten (dies sind insbesondere die Fachbehörden und die Antragstellerin) zur aktiven Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können eigene schriftliche Beiträge abgeben oder auf vorhandene Beiträge erwidern.
Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit an der Online-Konsultation in lesender Form teilhaben.
Hintergrund
Die Firma juwi AG, Energie-Allee, 55286 Wörrstadt hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlage „Etzean“ mit drei Windkraftanlagen (WKA), in 64743 Beerfelden- Etzean, Stadt Oberzent, Gemarkung Etzean, Flur: 6 (WKA 01+02), 5 (WKA 03) Flurstück: 7 (WKA 01+02), 1 (WKA 03)
Vom 14. September bis 13. November 2020 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den Auslegungsstellen oder der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Die Erörterung der Einwendungen sollte ursprünglich vom 1. bis 3. Dezember 2020 stattfinden. Am 18. November hat die Genehmigungsbehörde jedoch entschieden, den Erörterungstermin wegen der Pandemie ausfallen zu lassen und stattdessen vom 7. bis 27. Januar 2021 eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1, 3 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchzuführen.