Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nach des Regelungen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die planfestgestellten Unterlagen und der Planfeststellungsbeschluss werden daher vom 8. März bis 22. März 2021 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt Rubrik: „Energienetze“ veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen einschließlich Beschluss im gleichen Zeitraum auch bei der Gemeinde Biblis zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin, den Verfahrensbeteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (Paragraf 74 Absatz 4 Satz 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz).