Regierungspräsidium Darmstadt

Rahmenbetriebsplan Quarzsand- und -kiestagebau „Dudenhofen“

Offenlage der Unterlagen zur Änderung des Rahmenbetriebsplans des Quarzsand- und -kiestagebaus „Dudenhofen“ der Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG in der Gemarkung Dudenhofen und Nieder-Roden in der Stadt Rodgau

Für die geplante Änderung des Rahmenbetriebsplans 2013, zugelassen mit Beschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20.11.2015, Aktenzeichen IV/Wi 44-613-76d-7, des Quarzsand- und -kiestagebaus „Dudenhofen“ der Rodgauer Baustoffwerke GmbH & Co. KG in der Gemarkung Dudenhofen und Nieder-Roden in der Stadt Rodgau, hat das Regierungspräsidium Darmstadt jetzt das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Zulassung eines Rahmenbetriebsplans eingeleitet.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:

  • die Festlegung einer Mindestfördermenge von 25.000 Tonnen pro Monat unabhängig vom Grundwasserstand
  • die Verlängerung der Laufzeit des Rahmenbetriebsplanes um zehn Jahre bis zum 31.12.2064
  • die Änderung/Korrektur in der Zuordnung der Ersatzaufforstungsflächen und damit in der natur-schutzrechtlichen Ausgleichsbilanzierung

Der Rahmenbetriebsplan und die dazugehörigen Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind in der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 29.06.2022 auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie im UVP-Portal des Landes Hessen einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 29.06.2022 in folgenden Städten und Gemeinden zur Einsicht ausgelegt:

  • Rodgau
  • Rödermark
  • Eppertshausen
  • Babenhausen

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 29.07.2022, beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden, Dezernat 44 – Bergaufsicht – , Lessingstraße 16-18, 65189 Wiesbaden oder bei den auslegenden Städten und Gemeinden Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Über die Durchführung des Erörterungstermins wird nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zu gegebenem Zeitpunkt informiert.

Schlagworte zum Thema