Regierungspräsidium Darmstadt

Rechenzentrum in Schwalbach: RP genehmigt Notstromaggregate

Elektrizitätsversorgung soll bei Stromausfall sichergestellt werden

Wiesbaden. Die Wiesbadener Umweltabteilung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwölf Notstromaggregate für ein Rechenzentrum in Schwalbach am Taunus erteilt. Mit den Aggregaten soll das Rechenzentrum bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes mit Elektrizität versorgt werden, im Jahr dürfen sie maximal 300 Stunden betrieben werden. Die Feuerungswärmeleistung der Diesel-Aggregate beträgt etwa 95 Megawatt.

Während des Verfahrens sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden. Bereits im Vorfeld hatte das RP festgestellt, dass wegen der günstigen Standortmerkmale keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, daher musste die Umweltverträglichkeit nicht gesondert geprüft werden.

In dem Genehmigungsverfahren waren 14 behördliche Stellen beteiligt. Die Prüfung des Antrags sowie der eingeholten Stellungnahmen haben schließlich zur Genehmigung geführt. Der Bescheid enthält unter anderem Nebenbestimmungen zum Grundwasser- und Bodenschutz, zum anlagenbezogenen Gewässerschutz, zur Abfallwirtschaft, zum Immissionsschutz und zum Arbeitsschutz.

Ein Gutachten bestätigt, dass bei einem Betrieb von maximal 300 Stunden pro Jahr keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen hervorgerufen werden können. Die vorgelegte Lärmprognose zeigt, dass auch der Schutz gegen Lärm gewährleistet ist. Was tieffrequente Geräusche betrifft, muss ein Sachverständiger nach Inbetriebnahme die Wirksamkeit der Schallschutzmaßnahmen überprüfen. Da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie handelt, hat die Betreiberin für relevante gefährliche Stoffe einen Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser zu erstellen. Die Genehmigung wurde deshalb unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die Notstromaggregate erst nach Vorlage des zuvor genannten Berichtes und der schriftlichen Zustimmung zu dessen Ausführung in Betrieb genommen werden dürfen.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung wird vom 21. Oktober bis 3. November auf der Internetseite des RP veröffentlicht.

Hintergrund

Der Neubau des Gebäudes, in dem sich das Rechenzentrum befinden wird, wurde von der Bauaufsicht des Main-Taunus-Kreises 2024 baurechtlich genehmigt. Das mehrgeschossige Gebäude soll energetisch zukunftsorientiert ausgerichtet sein. Die immissionsschutzrechtlich genehmigten Notstromaggregate werden im Untergeschoss des Gebäudes aufgestellt.

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