Mit einer Fläche von zunächst knapp 8500 Hektar liegt das neue Wald- und Holzkontor zwar flächenmäßig im Bereich der bisherigen Forstbetriebsgemeinschaften. Durch den geplanten Beitritt weiterer Kommunen und Privatwaldbesitzenden wird sie jedoch zu einer der größten Forstbetriebsgemeinschaften im Regierungsbezirk Darmstadt anwachsen.
Die Gründungsversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft fand Ende März in Groß-Umstadt statt. Daran waren die Kommunen Babenhausen, Dieburg, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Langen, Mainhausen, Messel, Modautal, Otzberg und Schaafheim sowie drei Privatwaldbesitzer beteiligt.
Der im Rahmen der Gründungsversammlung als erster Vorsitzender gewählte Bürgermeister der Stadt Dieburg, Frank Haus, sieht die Holzvermarktung in der Region zukunftsfähig aufgestellt: „Diese neue Organisationsform verbindet die schon heute erreichte Professionalität mit der erforderlichen Nähe zu den Waldbesitzern. Wir sind dem Regierungspräsidium und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für die fachliche Begleitung im Vorfeld der Gründung dankbar.“
Der Zusammenschluss soll die nachhaltige Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldgrundstücke verbessern und die Einhaltung gewünschter Zertifizierungsrichtlinien ermöglichen. Der Verein wird Forstwirtschaftspläne erstellen, forstwirtschaftliche Maßnahmen ausführen, Produkte gebündelt vermarkten, Fördergelder beantragen und Waldbesitzende fortbilden. Außerdem ist vorgesehen, dass das Wald- und Holzkontor Maschinen, Forst- und Pflanzbedarf sowie Personal entsprechend vorhält.
Hintergrund
Nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) sind Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern mit dem Zweck, die Bewirtschaftung von Waldflächen zu verbessern. Insbesondere sollen die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung oder anderer Strukturmängel ausgeglichen werden.
Die Regierungspräsidien sind in Hessen als Obere Forstbehörden für den Vollzug der Vorschriften zu diesen Zusammenschlüssen zuständig.