Darmstadt/Birstein. In Birstein im Main-Kinzig-Kreis können künftig zwölf Windkraftanlagen in den Gemarkungen Mauswinkel, Wüstwillenroth, Fischborn und Wettges (Windvorranggebiet 2- 702 und 703) errichtet werden. Die Projektgruppe Windenergieanlagen beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat jetzt eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, die Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt am gestrigen Mittwoch an die Antragstellerin überreicht hat. Das Vorhaben stellt mit über 86 Megawatt Gesamt-Nennleistung das bislang leistungsstärkste Windenergie-Einzelvorhaben dar, das das RP Darmstadt jemals genehmigt hat.
„Dieses Projekt zeigt, was möglich ist, wenn alle Beteiligten ihre Aufgaben ordnungsgemäß abarbeiten und die Antragsunterlagen vollständig sind“, sagte der Regierungspräsident mit Blick auf den zügigen Ablauf des Verfahrens.
Die Windpark Fischborn GmbH & Co. KG hatte im Juli 2023 beim RP einen Antrag auf Erteilung von immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlagen vom Typ Vestas 172-7.2 mit einer Nabenhöhe von 175 Meter, einem Rotordurchmesser von 172 Meter, einer Gesamthöhe von 261 Meter und einer Nennleistung von jeweils 7,2 Megawatt gestellt. Betrieben werden die Windkraftanlagen künftig von den Unternehmen ImWind, OVAG, Mainova und Renertec.
Die in Folge einer EU-Notfallverordnung ermöglichten Erleichterungen in Windenergiegebieten fanden beim vorliegenden Verfahren Anwendung. Eine über das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hinausgehende formale Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war somit nicht erforderlich. Wie das RP weiter erläutert, wurden bei Prüfung des Antrags zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt. Der Entscheidung war eine gründliche und eingehende Prüfung der Antragsunterlagen entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Grundlage dieser Entscheidung waren außerdem umfangreiche Antragsunterlagen und fachliche Gutachten.
Da die Genehmigungsvoraussetzungen vorlagen und bei Beachtung der damit verbundenen Auflagen keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstigen Gefahren zu befürchten sind, war dem Antrag zu entsprechen.
Die Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids erfolgt voraussichtlich am 15. Juli 2024 im Staatsanzeiger für das Land Hessen und auf dem Internetauftritt des RP Darmstadt.