Eine Windkraftanlage aus der Luft aufgenommen, im Hintergrund sieht man grüne Felder und Bäume

Windkraft

Durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen / Regio­nalen Flächennutzungsplans 2010 in der Fassung der 1. Änderung 2021 wird die Windenergienutzung innerhalb von festgelegten Vorranggebieten im Regierungsbezirk Darmstadt gebündelt. Außerhalb dieser Vorranggebiete werden keine neuen Anlagen mehr genehmigt und errichtet.

Der von der Regionalversammlung Südhessen am 14. Juni 2019 beschlossene Entwurf des TPEE ist von der Landesregierung mit Bescheid vom 12. Februar 2020 genehmigt worden. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nummer 14 am 30. März 2020 ist der TPEE 2019 wirksam geworden. Mit der seit dem 28. Februar 2022 wirksamen 1. Änderung des TPEE 2019 sind auch die zunächst noch unbeplanten Flächen des TPEE 2019 entweder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet worden.

Unabhängig vom TPEE muss für alle Windkraftanlagen beim Regierungspräsidium weiter ein Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt werden. Das Land Hessen hat sich vor einigen Jahren zum Ziel gesetzt, seinen Energieverbrauch bis 2050 vollständig aus erneuerbaren Quellen zu decken.

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