Die Deutsche Bahn Netz Arbeitsgemeinschaft als Antragstellerin hatte ihre Pläne für den Abschnitt 3/Hanau in den vergangenen Jahren umfassend überarbeitet und ergänzt. Betroffenenbelange wurden hierbei stärker berücksichtigt. Dem vorausgegangen war eine erste Offenlage der Unterlagen vor rund fünf Jahren, nach der Betroffene und Träger öffentlicher Belange – etwa die Stadt Hanau – hierzu beim Regierungspräsidium Einwendungen machten. Diese wurden 2016 in Hanau-Steinheim mündlich und persönlich in Anwesenheit von Bahn-Vertretern erörtert.
Die geänderten Pläne sind vom 24. Juni bis 23. Juli unter anderem auf der Website des Regierungspräsidiums einsehbar. Zusätzlich liegen die Unterlagen in Hanau, Maintal, Linsengericht und Münster (Kreis Darmstadt-Dieburg) in Papierform aus. Wer diese dort einsehen will, sollte sich vorab bei den Kommunen melden. Einwände gegen das Vorhaben können bis zum 20. September 2021 dort oder beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat III 33.1 – Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene) erhoben werden.
Die Anhörungen für die Abschnitte Frankfurt und Maintal hat das Regierungspräsidium bereits beendet. In den jeweiligen Planfeststellungsverfahren entscheidet am Ende das Eisenbahn-Bundesamt.