Landkarte, auf der das unterschiedliche Lärmaufkommen farblich markiert ist

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium startet neue Runde der Lärmaktionsplanung

Vom 21. November 2022 bis 22. Januar 2023 können Lärmprobleme gemeldet und Vorschläge gemacht werden

Das Regierungspräsidium Darmstadt startet in die neue, insgesamt vierte Runde der Lärmaktionsplanung. Diese umfasst auch den Straßenverkehrslärm in allen südhessischen Kommunen sowie in den Ballungsräumen Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach und Hanau auch den Lärm ausgehend von Eisen-, Stadt- und Straßenbahnen sowie Industrieanlagen.

Die Lärmbelastung wird in Hessen alle fünf Jahre vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ermittelt und grafisch dargestellt. Auf Grundlage dieser Lärmkarten werden die Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit fortgeschrieben. Das bedeutet, dass die noch offenen Maßnahmen-Vorschläge und Prüfaufträge aufrechterhalten werden. Zudem können neue Vorschläge zur Lärmminderung aufgenommen werden. Drei solcher Planungsrunden hat das Regierungspräsidium bereits durchgeführt.

In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung sind Bevölkerung, Kommunen und Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bestehende Lärmprobleme zu melden. Zudem können Anregungen und Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung unterbreitet werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf ruhige Gebiete wie Parks, Grünflächen und Naherholungsgebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders schützenswert ist.

Die Eingabe kann vom 21. November bis zum 22. Januar 2023 auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen oder per E-Mail beziehungsweise postalisch erfolgen.

Kontakt

Beteiligung Lärmaktionsplan

Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 33.3
64278 Darmstadt

Ferner können Anregungen und Vorschläge im genannten Zeitraum schriftlich über die Stadt-/Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Das Regierungspräsidium prüft alle eingehenden Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zur Lärmminderung auf ihre Umsetzbarkeit und stimmt sich hierfür mit den zuständigen Behörden ab. Alle Prüfaufträge und Ergebnisse finden sich anschließend in Teilplänen wieder, die das Regierungspräsidium veröffentlichen wird. Zu diesen Entwürfen kann die Öffentlichkeit dann voraussichtlich Anfang 2024 erneut Stellung nehmen.

Hintergrund

Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm normiert die Verpflichtung zur Lärmminderungsplanung in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr (entspricht 8200 Kraftfahrzeugen pro Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern. Die Lärmkarten werden über den folgenden Link veröffentlicht werden.

Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das hierfür einen bundesweiten Lärmaktionsplan aufstellt. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Frankfurt Main wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren erfolgen.

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