Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium verantwortet Koordination hessenweit

Schnelle Information über Lebensmittelwarnungen per Website und App

Darmstadt. Im vergangenen Jahr hat die Hessische Landeskontaktstelle der EU-Schnellwarnsysteme beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) circa 10.000 Nachrichten über gesundheitsschädliche Lebensmittel und Verbraucherprodukte gesichtet. Hessen war von insgesamt 564 Vorgängen betroffen. Etwa 90 Prozent der Meldungen betrafen Lebensmittel, der Rest andere Produkte wie Bekleidung, Spielwaren, Schmuck, Kosmetika oder Tabakerzeugnisse.

Sobald Hessen von einer Schnellwarnung betroffen ist, veranlasst die Landeskontaktstelle am RP die sofortige Rücknahme der Produkte vom hessischen Markt und koordiniert landesweit alle weiteren Ermittlungen. Die lokalen Lebensmittel-Überwachungsbehörden in den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten stellen dann sicher, dass die beanstandete Ware unverzüglich aus dem örtlichen Handel entfernt wird, leiten bei Bedarf weitere Maßnahmen ein und melden ihre Ermittlungsergebnisse zurück an die Kontaktstelle.

In 85 Fällen war Hessen im Jahr 2024 Ausgangspunkt für Meldungen, weil bedenkliche Produkte ausgehend von hessischen Unternehmen vertrieben wurden und grenzüberschreitend vom Markt genommen werden mussten. In diesen Fällen kommuniziert das RP die festgestellten Risiken zusammen mit den internationalen Vertriebswegen über das Schnellwarnnetz mit den zuständigen Kontrollbehörden weltweit, damit die Rücknahme in allen Ländern überwacht werden kann.

Sofern gesundheitsschädliche Produkte die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits erreicht haben, stellt das RP auch eine effektive Information der Öffentlichkeit sicher, indem Rückrufe der verantwortlichen Unternehmen geprüft und auf der offiziellen Plattform lebensmittelwarnung.de eingestellt werden. Wer auf dem Smartphone die gleichnamige App lebensmittelwarnung.de installiert hat, erhält dann unverzüglich eine Push-Mitteilung zu allen neuen Produktrückrufen und kann sich über die relevanten Details informieren.

Ausgewählte Fallbeispiele

Ein Gewürz eines hessischen Inverkehrbringers wurde aufgrund zu hoher Gehalte des Schimmelpilzgiftes Aflatoxin als gesundheitsschädlich bewertet. Die für das Unternehmen zuständige örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde wurde durch die Schnellwarnkontaktstelle umgehend gebeten, die vom Unternehmen eingeleiteten Maßnahmen zu überwachen und die Vertriebswege des Produktes zu ermitteln. Das verantwortliche Unternehmen leitete daraufhin eine Rücknahme des Gewürzes vom Markt sowie einen öffentlichen Rückruf ein. Mit einer Meldung über das europäische Schnellwarnsystem informierte das RP alle vom Vertrieb des Produktes betroffenen Mietgliedsstaaten der EU über die Produktrücknahme und die öffentliche Warnung. Der Rückruf wurde auf lebensmittelwarnung.de eingestellt.

In einem anderen Fall wurde die Landeskontaktstelle über das Schnellwarnnetzwerk durch einen anderen Mitgliedsstaat über Metallfremdkörper in einem Käsegebäck informiert. Der Fremdkörpereintrag erfolgte während des dortigen Produktionsprozesses über eine kontaminierte Zutat. Das betroffene Käsegebäck wurde durch ein in Hessen ansässiges Unternehmen deutschlandweit in den Verkehr gebracht. Das Unternehmen ließ das Produkt umgehend aus allen Verkaufsstellen entfernen und gab eine öffentliche Warnung heraus, die durch das RP auf lebensmittelwarnung.de eingestellt wurde.

Hintergrund

Zum Austausch von Produktrisiken und Vertriebswegen verwenden die EU-Mitgliedsstaaten und assoziierte Drittländer zwei behördeninterne Kommunikationsnetzwerke. Das RP ist für beide Schnellwarnnetze die Landeskontaktstelle für Hessen: Hier laufen sämtliche Informationen zusammen. Zu den 2024 am häufigsten beanstandeten Lebensmitteln zählen Obst und Gemüse, Getreide- und Eiererzeugnisse sowie Fleisch und Fleischerzeugnisse. Auch in den Kategorien Kräuter und Gewürze, Süßwaren sowie Nüsse und Öle wurden zahlreiche Beanstandungen im Schnellwarnnetz kommuniziert.

Beanstandete Lebensmittel 2024 – Getreide- und Eiererzeugnisse: 60 – Obst und Gemüse: 60 – Fleisch und Fleischerzeugnisse: 52 – Kräuter und Gewürze: 46 – Nussprodukte, Samen und Öle: 46

Häufigster Grund für eine Beanstandung bei in Hessen in Verkehr gebrachten Lebensmitteln waren im vergangenen Jahr pathogene Mikroorganismen wie Listerien und Salmonellen. Pestizidrückstände waren bei Obst und Gemüse ein häufiger Beanstandungsgrund. In 54 Fällen waren Fremdkörper ursächlich für die Einleitung von Maßnahmen.

Häufigste Beanstandungsgründe 2024 – Pathogene Mikroorganismen (zum Beispiel Salmonellen): 89 – Pestizide: 64 – Fremdkörper: 54 – Schimmel und Schimmelpilzgifte (zum Beispiel Aflatoxin): 39 – Novel Food: 37

Bei einer Schnellwarnmeldung wird in vielen Fällen auch eine Information der Öffentlichkeit über Rückrufaktionen erforderlich. Hierzu wurde das Portal lebensmittelwarnung.de im Rahmen einer Bund-Länder-Kooperation grundlegend überarbeitet und nutzerfreundlicher gestaltet. Das RP Darmstadt war intensiv in die Arbeit der dafür verantwortlichen Projektgruppe des Bundes und der Länder eingebunden. Mit dem Relaunch der Plattform steht seit Juni 2024 auch die App lebensmittelwarnung.de für die Betriebssysteme iOS und Android zum Download zur Verfügung. Damit besteht die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die neuesten Rückrufaktionen per Push-Benachrichtigungen informieren zu lassen.

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