Der Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Tagebaus Langener Waldsee aus dem Jahr 2013 sowie die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2015 bis 2017 sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun entschieden. Damit geht ein mehr als neun Jahre andauernder Rechtsstreit zu Ende.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte der Sehring Sand & Kies GmbH und Co. KG mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 15. August 2013 die Genehmigung für die Südosterweiterung des Tagebaus und damit zur weiteren Gewinnung von Sand und Kies auf einer Fläche von 63,7 Hektar erteilt. Im Oktober 2015 wurde der Hauptbetriebsplan für den Tagebau für den Zeitraum bis 31. August 2017 zugelassen, der die Abschnitte 1a und 1b der Südosterweiterung einschloss. Gegen beide Entscheidungen klagte der hessische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zunächst vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Nachdem die Klagen dort und auch im Berufungsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel keinen Erfolg hatten, legte der BUND Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.
Der hessische Landesverband des BUND war unter anderem der Ansicht, es liege ein Verstoß gegen die Vorschriften für besonders geschützte Tierarten im Bundesnaturschutzgesetz vor. In diesem Zuge stellte er auch beim Bundesverwaltungsgericht den Antrag, diese Vorschriften dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen und auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht zu prüfen (sogenannter Vorlagebeschluss).
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen nun in beiden Fällen nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Auch den begehrten Vorlagebeschluss hat das Gericht nicht erlassen.