Ein Fußballstation ist sehr stark beleuchtet

Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt: Ausnahmegenehmigungen für die UEFA EURO 2024 erteilt

Während der Ball bei der Fußball-EM nun seit fast zwei Wochen rollt, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zusammen mit dem Hessischen Verkehrsministerium im Vorfeld des Sportereignisses dafür gesorgt, dass dies auch für den sogenannten „Eventverkehr“ gilt.

Als Eventverkehr gelten Beförderungen von besonders vielen Fahrgästen mit PKW im Rahmen von Großveranstaltungen (zum Beispiel Filmfestspiele, Fernsehpreise, internationale sportliche Großereignisse). Dabei kommen häufig von Autoherstellern oder von Autovermietern im Rahmen des Sponsorings und zu Werbezwecken zur Verfügung gestellte Fahrzeuge zum Einsatz.

Für die Beförderung der Funktionärinnen und Funktionäre sowie Mitarbeitenden der UEFA EURO 2024 während des Turniers, hat das RP in Abstimmung mit dem Hessischen Verkehrsministerium Ausnahmegenehmigungen erteilt. Diese wurden, wegen der Vielzahl und des bundesweiten Einsatzes der Fahrzeuge, erstmals in digitaler Form erstellt. Die Genehmigungsurkunden müssen auch nicht mehr im Fahrzeug mitgeführt werden, der Nachweis auf dem Handy oder Tablet reicht aus. Das beschleunigt das Genehmigungsverfahren und erleichtert die organisatorische Abwicklung für den Unternehmer. Ebenso wurden die erforderlichen Mietwagengenehmigungen (Event-Genehmigungen) der Stadt Neu-Isenburg erstmals digital erteilt.

Auch wenn die Augen der Fußballwelt natürlich auf die Fußballstadien gerichtet sind, so haben das RP Darmstadt, die Stadt Neu-Isenburg und das Land Hessen ihren kleinen Teil dazu beigetragen, dass rund um das Großereignis organisatorisch der Eventverkehr ordnungsgemäß rollen kann.

Hintergrund: Ein Unternehmen mit Sitz in Neu-Isenburg hat bei der bundesweiten Ausschreibung der UEFA EURO 2024 den Zuschlag bekommen. Aus diesem Grund ist die Stadt Neu-Isenburg für die bundesweite Erteilung der Mietwagenkonzessionen für den Eventverkehr zuständig. Das RP Darmstadt ist daher für die bundesweite Erteilung der zugehörigen Ausnahmegenehmigungen zuständig.

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