Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt bearbeitet hessenweit Anträge für die Zulassung nicht-kommerzieller Anbauvereinigungen

Darmstadt. Im Zuge des Konsumcannabisgesetzes übernimmt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für ganz Hessen die Bearbeitung von Anträgen über die Anmeldung und Zulassung sogenannter nicht-kommerzieller „Anbauvereinigungen“. Die Anträge werden digital über den Internetauftritt des RP Darmstadt zur Verfügung gestellt.

Für die Antragsstellung wird ein Elster-Zertifikat benötigt. Danach werden die Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch den Anmeldevorgang geführt. Voraussetzung ist, dass die Anbauvereinigungen eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften sein müssen, deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum ist. Sie werden nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet.

Hintergrund:

Ab 1. Juli sind nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Erwachsene erlaubt. An diesem Stichtag treten bundesweit die Regelungen zum Eigenanbau in Kraft. In diesen Anbauvereinigungen dürfen maximal bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat und höchstens 30 Gramm im Monat an Heranwachsende. Cannabis, das an Heranwachsende weitergegeben wird, darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.

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