Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt schafft Erleichterung für Stromnetzbetreiber

Wiesbaden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat eine Befreiung von der wiederkehrenden Prüfpflicht für fast 4.800 unterirdisch verlegte Massekabel erteilt. Die Anlagen befinden sich in 38 Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt in den Landkreisen Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und der Landeshauptstadt Wiesbaden. Ohne die Befreiung müssten diese Anlagen nach dem geltenden Wasserrecht grundsätzlich alle fünf Jahre durch Sachverständige einer Sichtprüfung auf Dichtheit unterzogen werden.

Mit der Befreiung stellt die zuständige Wiesbadener Umweltabteilung des RP sicher, dass der Betrieb der Anlagen den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften entspricht. Gleichzeitig hat der Schutz der Gewässerqualität, der Gewässerökologie und der angrenzenden Lebensräume höchste Priorität. Das RP stellt sicher, dass alle Umweltauflagen eingehalten werden.

Die knapp 4.800 Massekabel haben eine Gesamtlänge von fast 600 Kilometern und wurden in den Jahren 1950 bis 2013 verlegt. Massekabel stellen die älteste Bauform von Hochspannungskabeln dar. Ihre Isolierung besteht meist aus ölgetränktem Papier oder Isoliermasse, welche als wassergefährdend (WGK1) eingestuft werden. Ein Metallmantel verhindert dabei den Austritt dieser Stoffe ins Bodenreich beziehungsweise das Eindringen von Wasser.

Die nach dem Wasserrecht regelmäßig erforderliche Sachverständigenprüfung kann aufgrund der Verlegung im Erdreich nicht mit adäquatem Aufwand durchgeführt werden, weil dazu die Kabel freigelegt werden müssten. Diese Prüfung würde einen erheblichen baulichen und finanziellen Aufwand erfordern und wäre daher unverhältnismäßig.

Beschädigungen am Massekabel werden auch ohne wiederkehrende Prüfung durch Kurzschlüsse und Spannungsabfall detektiert. In diesem Fall wird das Massekabel umgehend elektrisch außer Betrieb genommen. Im Normalbetrieb weisen Massekabel durch den Stromdurchfluss eine deutlich höhere Temperatur als ihre Umgebung auf (Betriebstemperatur bis zu 85 Grad Celsius). Die im Fall der Außerbetriebnahme fehlende Erwärmung sowie die deutlich niedrigere Bodentemperatur führen zu einer Verharzung der Isoliermasse, weswegen sich bei beschädigten Massekabeln keine Isoliermasse im Boden ausbreiten kann. Es kann allenfalls nur ein geringfügiger, punktueller Masseaustritt erfolgen, welcher dann umgehend beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt wird. Durch diese Maßnahmen werden die Massekabel ausreichend überwacht und die Gewässer- und Bodensicherheit ist gewahrt.

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